Pflegekasse

Pflegekassenzuschuss

Das Bauen oder Kaufen einer Immobilie/ eines Eigenheims dient zumeist der Altersvorsorge und sollte auf Lebenszeit ohne Hindernisse bewohnbar sein oder werden und bleiben. Seniorengerechtes Wohnen erleichtert den Alltag für alle Betroffenen, Angehörige und/ oder andere Mitwirkende.
 
Probleme werden meist erst bei auftretenden Einschränkungen deutlich und erkannt. Dies führt in manchen Familien häufig zu spontanen Schwierigkeiten, weil im Wohnbereich verschiedene Hindernisse auftauchen die umgehend behoben werden sollten. Seien es der zu hohe Dusch- oder Badewanneneinstieg, rutschige Fliesen oder ein zu niedriges WC, die mit zunehmendem Alter den Alltag erschweren.
 
Anstelle des Umzugs in ein Pflegeheim, der zumeist sehr kostenintensiv ist und viele Menschen aus ihrer vertrauten Umgebung reißt, können in vielen Fällen Umbaumaßnahmen einfache Abhilfe leisten.
 
Ob ein Wannen zur Dusche Umbau, der Austausch der Fliesen oder sonstige Umbaumaßnahmen – Eigentümer erfahren mit einem solchen Umbau sogar eine Wertsteigerung ihrer Immobilie. Auch als Mieter haben besteht das Anrecht auf eine barrierearme Dusche, sprechen Sie dazu vorab mit Ihrem Vermieter.
 
Viele pflegebedürftige Menschen wissen häufig überhaupt nicht, dass man bei seiner Krankenkasse/ Pflegekasse Zuschüsse für notwendige Umbauten beantragen kann. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier in unserem ausführlichen Beitrag über den Pflegekassenzuschuss.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/ WC
  • Installation neuer Armaturen
  • Installation von Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
  • Verlegen rutschhemmender Bodenbeläge insbesondere in der Dusche
  • Errichtung eines Duschplatzes, wenn eine Badewanne nicht mehr genutzt werden kann
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • Installation höhenverstellbarer Waschtisch
  • Installation höhenverstellbares WC
  • Umbauten von Badewanne zur Dusche
  • Einen Antrag bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse/ Pflegekasse zugesandt
  • weiter Infos unter www.pflege-durch-angehoerige.de

Hier Finden Sie gesetzliche Voraussetzungen:

§ 40 Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

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