FAQ

FAQs

Oft gestellte Fragen zu altersgerechten Badsanierungen

Fragen zur Dauer und zum Ablauf einer Badsanierung

Wie lange dauert eine Badsanierung?

Die Dauer einer Badsanierung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
– Wie groß ist das Badezimmer?
– Welche Sanitärelemente werden entfernt und installiert?
– Werden Böden und Wandbeläge renoviert?
– In welchem Zustand ist die Bausubstanz?
– Sind vorgesehene Handwerkerinnen und Handwerker verfügbar?
Für ein verlässliches Angebot besichtigt der Sanitärbetrieb zuvor das Badezimmer und bespricht mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber das Bauvorhaben. Anschließend erstellt der Betrieb einen verbindlichen Kostenvoranschlag, einschließlich der Dauer der Badsanierung, unter Berücksichtigung individueller Vorgaben und Wünsche. Ohne Zwischenfälle dauert eine Badsanierung nicht länger als 1 bis 5 Tage.

Fragen zu den Kosten einer Badsanierung

Wie viel kostet eine Badrenovierung?

Die Kosten einer Badrenovierung hängen, wie die Dauer einer Badsanierung, von verschiedenen Einflussfaktoren ab:
Handelt es sich lediglich um eine Renovierung der Sanitäreinrichtung oder um eine Komplettrenovierung?
Für welche Qualität der Baumaterialien entscheiden Sie sich?
Sind die Komponenten leicht zu verarbeiten?
Die tatsächlichen Kosten lassen sich nicht mit pauschalen Quadratmeterpreisen oder durch einen Preisrechner mit Durchschnittspreisen ermitteln. Wir empfehlen: Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin oder besprechen Sie die gewünschten Renovierungsmaßnahmen telefonisch mit einem Spezialisten wie SchnellesBad. So erhalten Sie ein verlässliches Angebot.


Wer trägt die Kosten der Badsanierung in einer Mietwohnung?

Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, übernehmen Vermieterinnen und Vermieter in der Regel die Kosten einer Badsanierung. Verpflichtet sind sie allerdings lediglich zum Bereitstellen einer funktionierenden Sanitäreinrichtung, nicht aber zur kompletten Badsanierung oder Teilsanierung. Generell gilt, was der Mietvertrag festlegt.
Tragen Mieterinnen oder Mieter aufgrund des dringenden Bedarfes durch einen vorliegenden Pflegegrad die Kosten einer Badsanierung, ist dennoch eine Absprache mit den Vermieterinnen und Vermietern erforderlich. Die Anpassung des Mietvertrags durch ein Kündigungsverbot aufgrund von Eigenbedarf sichert dann die Chancen- und Risikogleichheit. Ziehen Sie in solchen Fällen unbedingt professionellen Rat durch Anwältinnen oder Anwälte für Mietrecht oder durch Pflegestützpunkte hinzu.

Wer trägt die Kosten der Badsanierung in einer Mietwohnung?

Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, übernehmen Vermieterinnen und Vermieter in der Regel die Kosten einer Badsanierung. Verpflichtet sind sie allerdings lediglich zum Bereitstellen einer funktionierenden Sanitäreinrichtung, nicht aber zur kompletten Badsanierung oder Teilsanierung. Generell gilt, was der Mietvertrag festlegt.
Tragen Mieterinnen oder Mieter aufgrund des dringenden Bedarfes durch einen vorliegenden Pflegegrad die Kosten einer Badsanierung, ist dennoch eine Absprache mit den Vermieterinnen und Vermietern erforderlich. Die Anpassung des Mietvertrags durch ein Kündigungsverbot aufgrund von Eigenbedarf sichert dann die Chancen- und Risikogleichheit. Ziehen Sie in solchen Fällen unbedingt professionellen Rat durch Anwältinnen oder Anwälte für Mietrecht oder durch Pflegestützpunkte hinzu.


Gibt es eine Förderung für eine Badsanierung?

Ja, es gibt Förderungen für Badsanierungen. Die verfügbaren Fördermittel sind in der Regel an Förderbedingungen geknüpft. Hierzu gehören beispielsweise die alters- und pflegegerechte Badsanierung oder Maßnahmen zur Barrierereduzierung, die bei vorliegendem Pflegegrad zum Beispiel durch den Pflegekassenzuschuss oder durch KfW-Fördermittel finanzierbar sind.
Auch Energieeffizienzmaßnahmen können mit der KfW und anderen Fördermittelgebern in Form von Zuschüssen oder zinsvergünstigten Darlehen finanziert werden. Kommunen wie zum Beispiel die Städte Fulda und Mannheim stellen ebenfalls Gelder zur Verfügung. Sie erhalten so die Attraktivität des Wohnorts, aber auch die Kaufkraft für den Einzelhandel.

Welche Kosten entstehen durch ein neues Bad mit Dusche und Badewanne?

Viele Sanitärbetriebe bieten den Austausch von Dusche und Badewanne inklusive notwendiger Montage zu pauschalen Preisen von rund 4.000 Euro an. Sie erhalten die Einrichtungen und Armaturen dann in mittlerer Qualität.


Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse beim Badumbau?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert den Badumbau mit einem Zuschuss für verschiedene Die Krankenkasse zahlt den Badumbau nicht direkt: Durch den sogenannten Pflegekassenzuschuss in Höhe von 4.000 Euro leistet die Pflegekasse einen unmittelbaren finanziellen Beitrag. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrades.
Bei sorgfältiger und geschickter Planung und einer ärztlichen Verschreibung übernimmt die Krankenkasse allerding die Kosten verschiedener sanitärer Einrichtungsgegenstände aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Hierzu gehören beispielsweise Halte- und Stützgriffe, Hocker, Badewannensitze oder Badewannenlifte.


Welche Förderungen stellt das BAFA zur Verfügung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert den Badumbau mit einem Zuschuss für verschiedene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Gebäuden. Hierzu gehören Arbeiten an der Gebäudehülle wie der Einbau neuer Türen, Fenster oder Isolation, aber auch die Heizungsoptimierung und die effiziente Wärmeerzeugung.
Wer also das Badezimmer nicht nur alters- und pflegegerecht, sondern gleichzeitig energieeffizient sanieren möchte, kann möglicherweise Fördermittel der Pflegekasse, der KfW und der BAFA miteinander kombinieren. Hierbei ist jedoch ein genauer Blick in die Förderbedingungen erforderlich: Sind die gewählten Fördermittel vereinbar?

Gibt es eine Förderung für den Badumbau?

Verschiedene Institutionen fördern den Badumbau sowohl in Form von Zuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen als auch in Form von verschiedenen Beratungsleistungen:

-Sie wollen Ihr Badezimmer alters- und pflegegerecht umbauen?
Bei vorliegendem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf den Pflegekassenzuschuss als Leistung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu gehören die Beseitigung von Barrieren im Badezimmer wie zum Beispiel die Installation einer Sitzbadewanne, einer bodengleichen Dusche oder eines spülrandlosen WCs. Ein weiterer Zuschuss ist der Investitionszuschuss der KfW 455b. Diese Fördermittel variieren allerdings von Jahr zu Jahr.

Sie wollen Maßnahmen zur Energieeffizienz umsetzen?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gewährt zum Beispiel Zuschüsse für den Austausch von alten, ineffizienten Heizkörpern oder Fenstern mit Einfachverglasung als typische Kältebrücken.

Sie wollen Ihren Badumbau finanzieren?
Zusätzlich zu diesen Zuschüssen ohne Rückzahlungsverpflichtung existiert eine Reihe von weiteren Fördermittelgebern: Sie finanzieren den Badumbau mit besonders günstigen Krediten. Hierzu gehören neben der KfW vor allem die Landesbanken der jeweiligen Bundesländer. Überdies ergänzen einzelne Kommunen die Bandbreite an öffentlichen Fördermitteln mit eigenen: So sorgen sie für die Attraktivität des Wohnorts.

Pflegevertrag ambulanter Pflegedienst
Wie fördert die Pflegekasse den Badumbau?

Die Pflegekasse stellt einen sogenannten Pflegekassenzuschuss in Höhe von 4.000 Euro zur Verfügung. Er gilt wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: von der Türverbreiterung, damit das Badezimmer mit dem Rollstuhl befahren werden kann, über eine bodengleiche Dusche, bis hin zum spülrandlosen WC.

In welchem Fall zahlt die Krankenkasse eine barrierefreie Dusche?

Die Krankenkasse zahlt eine Dusche nicht, sondern bezuschusst die Pflegekasse bei vorliegendem Pflegegrad durch den Pflegekassenzuschuss in Höhe von 4.000 Euro.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für verschiedene ärztlich verschriebene Hilfsmittel wie einen Dusch- oder Badewannensitz. Verschreibt Ihr Arzt eine Dusche als therapeutische Maßnahme zum Beispiel bei Hautkrankheiten, können Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf eine (anteilige) Kostenübernahme für den Umbau der Badewanne zur Dusche stellen.

Gibt es einen Zuschuss für den Badumbau ohne Pflegestufe?

Ohne Pflegestufe, also ohne Pflegegrad, besteht kein Anspruch auf den Pflegekassenzuschuss. Er ist unabdingbare Voraussetzung.
Allerdings gibt es Zuschussgeber wie zum Beispiel die KfW, Landesbanken oder Kommunen: Sie knüpfen die Gewährung von Zuschüssen nicht oder nicht ausschließlich an das Vorliegen eines Pflegegrades. Hier sind die baulichen Vorschriften wie zum Beispiel die Vorgaben der DIN 18040-2 relevant: Der begrenzte Platz verhindert häufig die vollständige Barrierefreiheit im Badezimmer. Deswegen genügt die nachweisliche Reduzierung von Barrieren für die Gewährung von Zuschüssen. Sie werden in der Regel erst nach der Bewilligung und einer Prüfung des Barriereabbaus ausbezahlt.

Wieviel kostet der Umbau zum altersgerechten Bad?

Die Kosten des Badumbaus zum altersgerechten Bad sind von mehreren Faktoren abhängig:

Handelt es sich um einen Teilumbau, bei dem zum Beispiel nur die Sanitäreinrichtung ersetzt wird, oder um einen Komplettumbau mit neuen rutschfesten Bodenbelägen oder leicht zu reinigenden, antibakteriellen Wandbelägen?

Welche Größe hat das Badezimmer?

Welche Sanitäreinrichtung soll eingebaut werden?

Ohne genaue Kenntnis über das Vorhaben können Spezialisten keinen Pauschalpreis veranschlagen. Günstige Angebote enthalten oft Zusätze: Dann ist häufig nur der Austausch von Dusche oder Badewanne eingeschlossen – alle anderen Arbeiten sind nur gegen Aufpreis erhältlich.

Allgemeine Fragen zu Badsanierungen

Bodengleiche barrierearme Dusche
Ist ein neues Bad eine Modernisierung?

Ja, ein neues Bad kann eine Badmodernisierung sein: Der Badumbau erfolgt dann nicht nur aus optischen Gründen, sondern zum Beispiel auch um Heiz- und Stromkosten einzusparen.

Wie verläuft eine Badsanierung?

Eine Badsanierung besteht in der Regel aus den folgenden Schritten:
1. Termin mit dem Sanitärbetrieb vereinbaren
2. Vorhaben besprechen
3. Kostenvoranschlag / Angebot durch den Handwerksbetrieb einholen
4. Fördermittel beantragen / Finanzierungsfragen klären
5. Auftrag erteilen
6. Termin für die Badsanierung vereinbaren
7. Sanierung mit Entkernung / Demontage der alten Einrichtung / bauliche Veränderungen / Installation der neuen Einrichtung durchführen
8. Bau abnehmen lassen

Welche Baumaßnahmen gelten als Wohnumfeldverbesserung?

Zur Wohnumfeldverbesserung gehören in erster Linie Maßnahmen zur Barrierereduzierung: Sie reichen von einem Treppenlift, über Türverbreiterungen, Anti-Rutsch-Bodenbelägen, bis hin zum Austausch der Sanitäreinrichtung im Badezimmer gegen eine bodengleiche Dusche.

Fragen zu barrierefreien Badsanierungen

Wie sieht ein altersgerechtes Bad aus?


Viele Menschen leiden mit zunehmendem Alter an Erkrankungen des Bewegungsapparates und Schmerzen. Gerade der Zugang zur Badewanne oder Dusche sowie das Hinsetzen und Aufstehen beim Toilettengang erfordern Bewegungen, die im Alter schwerfallen. Hinzu kommt die permanente Sturzgefahr durch Wasser- oder Seifenreste. Ein altersgerechtes Bad wirkt diesen Problemen entgegen und gestaltet sich wie folgt:

Die altersgerechte Sanitäreinrichtung besteht aus einer bodengleichen, ebenerdigen Dusche, einer Sitzbadewanne mit Einstiegstür oder einer entsprechend großen barrierefreien Dusche. Waschbecken sind höher montiert, um Schmerzen durch eine gebückte Haltung vorzubeugen. Ein altersgerechtes WC ist häufig spülrandlos und erleichtert so das Reinigen.

Eine spezielle Anti-Rutsch-Beschichtung auf den Bodenfliesen mindert die Rutschgefahr.

Antibakterielle und leicht zu reinigende Acrylplatten ersetzen Wandbeläge im Dusch- und Badewannenbereich.

Verschiedene Halte- und Stützgriffe oder Sitzhilfen im Bereich des WCs ergänzen die altersgerechte Einrichtung des Badezimmers.

Welche Wandverkleidung gibt es anstatt Fliesen im Bad?

Acrylplatten für Wand und Boden ersetzen Fliesen im Bad. Es gibt sie in allen erdenklichen Formen, Farben und Größen. Als Wandbelag eignen sich großflächige Platten, für den Fußboden handelsübliche Fliesengrößen.
Weitere mögliche Materialien sind zum Beispiel Steinteppich, Putz oder eine Kombination aus verschiedenen Baustoffen. Sie denken über eine alters- und pflegegerechte Badsanierung nach? Dann beachten Sie auch den Pflegeaufwand: Materialien aus Kunststoff als Wand- und Bodenbelag sind nicht nur unempfindlich, sondern lassen sich vergleichsweise einfach reinigen.

Was ist ein barrierefreies Bad?

Platz, verhindern häufig eine vollständige Barrierefreiheit.
Die DIN 18040-2 legt die Umsetzung von Barrierefreiheit fest: Sie enthält beispielsweise Vorgaben zur Bewegungsfläche vor dem WC, zur Breite der Duschtür oder zu Wandabständen. Häufig sind die Vorgaben der DIN 18040-2 Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln.


Was ist ein behindertengerechtes Bad?

Laut § 4 des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gilt:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Rechtliche Grundlagen zu Badsanierungen

Was ist eine Badmodernisierung?

Eine Badmodernisierung besteht nach Mietrecht des § 555b BGB aus Maßnahmen, die unter anderem
Energie einsparen,
den Wasserverbrauch reduzieren,
den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen oder
die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern.
Neben dem Austausch der Heizkörper zählen zur Badmodernisierung also wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die Anpassung der Wohnverhältnisse auf die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen für ein langfristig besseres Wohnen.

Haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf eine Badrenovierung?

Das hängt von der jeweiligen Badrenovierung ab: Werden die Wand- und Bodenbeläge erneuert? Wird die komplette Sanitäreinrichtung oder nur ein Teil davon ersetzt?
Grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Badrenovierung. Sie haben lediglich das Recht auf ein funktionierendes, instand gehaltenes Bad. Die Vermieterin oder der Vermieter kann also defekte Waschbecken durch gebrauchte, aber funktionsfähige ersetzen.
Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ändert die Situation: Hat sich die vermietende Partei beispielsweise verpflichtet, nach 10 Jahren Wohndauer Dusche und Badewanne gegen eine fabrikneue Einrichtung auszutauschen, können Mietende diesen Anspruch geltend machen.

Heimverträge - Pflege
Haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf eine Badrenovierung?

Das hängt von der jeweiligen Badrenovierung ab: Werden die Wand- und Bodenbeläge erneuert? Wird die komplette Sanitäreinrichtung oder nur ein Teil davon ersetzt?
Grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Badrenovierung. Sie haben lediglich das Recht auf ein funktionierendes, instand gehaltenes Bad. Die Vermieterin oder der Vermieter kann also defekte Waschbecken durch gebrauchte, aber funktionsfähige ersetzen.
Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ändert die Situation: Hat sich die vermietende Partei beispielsweise verpflichtet, nach 10 Jahren Wohndauer Dusche und Badewanne gegen eine fabrikneue Einrichtung auszutauschen, können Mietende diesen Anspruch geltend machen.

Ist die Vermieterin oder der Vermieter zur Badsanierung verpflichtet?

Nein, Vermieterinnen und Vermieter müssen grundsätzlich keine Badsanierung durchführen. Eine Klausel im Mietvertrag kann sie allerdings dazu verpflichten. Es ist lediglich ihre Aufgabe, das Bad in einem nutzbaren Zustand zu halten. Die Zufriedenheit der Mieterinnen und Mieter liegt in der Regel im Interesse der Vermieterinnen und Vermieter. Außerdem rechtfertigt ein schönes Bad einen höheren Mietpreis. Sprechen Sie deshalb Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an.


Wann müssen Vermieterinnen und Vermieter die Toilette erneuern?

Sie sind nur dann zum kompletten Erneuern eines WCs verpflichtet, wenn es sich nicht mehr zur eigentlichen Verwendung eignet. Bei kleineren Schönheitsfehlern genügt ein Ausbessern oder eine teilweise Erneuerung der Toilettenschüssel oder der Brille. Der Austausch einer Standardkloschüssel ist günstig und unkompliziert.


Wer muss das Bad renovieren?

Frage stellt sich hauptsächlich bei Mietverhältnissen. Grundsätzlich gibt es hierzu keine festgeschriebene Regel, sondern laut § 535 ff BGB eine Vielzahl an Vorschriften für Mietverträge.
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für die Kostenübernahme einer Badrenovierung. Vermieterinnen und Vermieter müssen lediglich die einwandfreie Nutzung garantieren. Sie stören sich vor Abschluss des Mietvertrages an der bisherigen Badezimmereinrichtung? Dann sprechen Sie eine Badrenovierung an und nehmen Sie eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag auf: Sie definiert, wann und durch wen die Renovierung des Badezimmers durchzuführen ist und wer die Kosten übernimmt.

Welche Pflichten haben Vermieterinnen und Vermieter?

Rein rechtlich sind Vermieterinnen und Vermieter lediglich zum Instandhalten der Sanitäreinrichtung verpflichtet: Sie garantieren beispielsweise den ordnungsgemäßen Gebrauch von Dusche oder WC.
Entgegen häufigen Annahmen existiert keine Auflage zur Sanierung oder zum Umbau des Badezimmers nach einem bestimmten Zeitraum. Enthält der Mietvertrag allerdings eine entsprechende Klausel, beispielsweise zur Erneuerung des WCs oder der Badewanne nach 10 Jahren, müssen Vermieterinnen und Vermieter dem nachkommen. Ist das Mietverhältnis gut oder verhandelt die Mietpartei geschickt, stimmen Vermieterinnen und Vermieter häufig einer Badsanierung zu.
Eine Ausnahme: die behindertengerechte Nutzung der Mietsache. Mit § 554 BGB (früher § 554a BGB a. F) stärkte der Gesetzgeber die Rechte von zur Miete wohnenden behinderten Menschen. In Absatz 1 heißt es:
„Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten.“
Sie leiden an chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates? Dann haben Sie das Recht auf den Einbau einer Sitzbadewanne mit Tür. Absatz 2 schützt Mieterinnen und Mieter außerdem vor einer nachteiligen Mietvereinbarung als „Gegenleistung“ für die Erlaubnis zum Badumbau.

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