Kommunale Förderprogramme Badsanierung

Kommunale Förderprogramme Badsanierung

Kommunale Förderprogramme Badsanierung: Mit Förderprogrammen von Kommunen und Städten zum alters-, behinderten- und pflegerechten Badezimmer

Neben zahlreichen Förderprogrammen in Form von Darlehen und Zuschüssen auf Bundesebene, auf Ebene der Bundesländer und durch die Kranken- und Pflegekassen stellen auch zahlreiche deutsche -Kommunen und Städte zusätzliche Fördermittel bereit, die für eine Barrierereduzierung im Badezimmer verwendet werden können.

Kommunen und Städte verfolgen damit ganz offensichtlich den Zweck, dass Wohnraum innerhalb des Stadt- und Gemeindegebietes attraktiv bleibt und somit letztendlich Kauf- und Wirtschaftskraft erhalten bleibt.

Die hier nachfolgend vorgestellten “kommunalen Förderprogramme Badsanierung” gelten exemplarisch. Nicht jede deutsche Stadt- oder Kommune bietet solche Förderprogramme an und nicht jede Stadt, die so etwas anbietet, informiert in ihrem Internetauftritt darüber. Daher empfehlen wir von SchnellesBad Deutschland sich hierzu bei Interesse mit der zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen und kommunale Förderprogramme für eine Badsanierung zu erfragen.

Übrigens: Suchen Sie noch einen Fachbetrieb, der für Sie die fachgerechte Badsanierung durchführt? Dann freuen wir uns von SchnellesBad Deutschland über Ihre Kontaktaufnahme.

Kommunales Förderprogramm: Badsanierung in Dresden mit einer Zuwendung der Stadt Dresden

Die Stadt Dresden fördert mit einer kommunalen Zuwendung die Badsanierung. Der Titel des Infoblattes, in dem das Förderprogramm vorgestellt wird, ist unmissverständlich: „Förderprogramm Wohnungsanpassung für ältere oder behinderte Bürgerinnen und Bürger – Alters- und behindertengerechter Umbau der selbst genutzten Wohnung in Dresden“. Voraussetzungen für die Beantragung sind die Vollendung des 60. Lebensjahres, eine anerkannte Schwerbehinderung sowie bestimmte Einkommensgrenzen. Jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Dresden, der dies Anforderungen erfüllte, kann die Zuwendung beantragen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 75 Prozent der förderfähigen Baukosten, jedoch maximal 3 835 Euro je Zuwendungsempfänger und Wohnung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zu beachten ist auch, dass die Zuwendung nachrangig gegenüber Zuschüssen der Pflegekassen oder Landesfördermitteln gewährt wird. Hier gelangen Sie zum Infoblatt der Stadt Dresden mit weiteren Hinweisen und Ansprechpartnern der Stadt.

Kommunales Förderprogramm: Alters- behinderten und pflegegerechte Badsanierung in Düsseldorf mit einem städtischen Zuschuss

Auch die Stadt Düsseldorf gewährt ihren Bürgerinnen und Bürgern eine kommunale Förderung für die Badsanierung. In der Informationsbroschüre der Stadt Düsseldorf heißt es hierzu, dass fast 1/3 der Wohnungen in NRW vor 1948 und mehr als 50% bis 1968 gebaut wurden. Viele dieser Wohnungen erfüllen nicht mehr die heute üblichen Qualitätsstandards, weil sie nicht barrierefrei sind. Aus diesem Grund dient der entweder als Ergänzung zur Förderdarlehen des Landes NRW oder unabhängig davon gewährte Zuschuss beispielsweise dem Einbau einer bodengleichen Dusche oder den Ausstattungsverbesserungen wie einem unterfahrbaren Waschtisch, einer erhöhten Toilette oder der Montage von Haltegriffen. Die Zuschusshöhe liegt pro Wohnung bei max. 6.000 Euro und für Wohngruppen mit älteren pflegebedürftigen oder behinderten Menschen mit Betreuungsbedarf bei max. 12.000 Euro und bei max. 20% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.

Kommunale Förderung: Badsanierung in Fulda mit einem städtischen Zuschuss

In der Richtlinie der Stadt Fulda zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaues durch Modernisierungsmaßnahmen heißt es als Förderziel: „Ziel der Förderung ist es für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, vorhandenen Wohnraum zu modernisieren und an aktuelle Wohnbedürfnisse anzupassen.“ Zu den zuschussfähigen Maßnahmen zählt dabei explizit die Verbesserung der sanitären Einrichtungen. Abschnitt 4.2. der Förderrichtlinie der Stadt Fulda priorisiert die zuschussfähigen Maßnahmen nochmals und führt besondere Maßnahmen des barrierefreien Bauens, die über die Anforderungen der Hessischen Bauordnung hinausgehen, auf.

Mit diesem kommunalen Förderprogramm ist demzufolge eine Badsanierung in Fulda möglich. Hier gelangen Sie zur Förderrichtlinie der Stadt Fulda.

Kommunales Förderprogramm in Friedrichshafen: Badsanierung und Barrierereduzierung

Friedrichshafen am Bodensee, im äußeren Süden Deutschlands gelegen, fördert durch ein kommunales Förderprogramm verschiedene Projekte zur Barrierereduzierung. Im Flyer der Stadt Friedrichshafen heißt es: „Ziel der städtischen Förderung ist es, die Versorgung von älteren und behinderten Menschen mit geeignetem Wohnraum zu verbessern sowie deren dauerhaften Verbleib in Bestandswohnungen zu ermöglichen.“ Im Bereich Sanitär / Badezimmer beträgt der freiwillig gewährte Zuschuss aus einem begrenzten Förderbudget 1.500 Euro.

Städtisches Förderprogramm zur Badsanierung in Mannheim

Eine weitere Kommune, die für ihre Bürgerinnen und Bürger ein städtisches Förderprogramm bereithält, ist Mannheim. Als Förderziel formuliert die Stadt Mannheim: „Mit dem städtischen Förderprogramm zur Reduzierung von Barrieren unterstützt die Stadt Mannheim die Schaffung von barrierefreien Sanitärräumen […]“.

Die Regelförderung beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten von mindestens 2.500 Euro. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss sogar bis zu 25% der förderfähigen Kosten betragen.

Im Gegensatz zu anderen Städten und Kommunen ist die Stadt Mannheim großzügig bei der Mittelvergabe. Der Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Sowohl Privatpersonen (Mieter und Eigentümer), Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen als auch Wohnungsgenossenschaften können den Zuschuss beantragen.

Hier gelangen Sie zur Informationsbroschüre der Stadt Mannheim.

Kommunale Förderung Mannheim Badsanierung

Kommunale Förderprogramme Badsanierung: Angebot der Stadt Stuttgart

Die Landeshauptstadt Baden-Württembergs fördert auf Basis einer städtischen Förderrichtlinie durch ein kommunales Förderprogramm ebenfalls die alters-, behinderten und pflegerechte Badsanierung. Dabei zeigt sich die schwäbische Metropole ähnlich großzügig wie die Stadt Mannheim. Sowohl Gebäudeeigentümer, z. B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften), als auch Wohnungseigentümer von selbst genutztem Wohnraum haben grundsätzlich Anspruch auf den Zuschuss.

Die Förderhöhe liegt bei 50 % der förderfähigen Kosten des Eigenanteils, maximal jedoch bei 10 000 Euro pro Wohnung. Weitere Informationen der Stadt Stuttgart sind hier zu erreichen.

Kommunales Förderprogramm der Stadt Wolfsburg zur Badsanierung

Im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Gemeinden gewährt die Stadt Wolfsburg keinen Zuschuss, sondern zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen. Hier geht es zum Merkblatt der Stadt Wolfsburg.

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