Rheinland-Pfalz

Alters-, behinderten- und pflegegerechte Badsanierung in Rheinland-Pfalz mit Unterstützung durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ist die Förderbank des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

Ihre beiden Kernaufgaben bestehen zum einen in der Wirtschaftsförderung und Ansiedlung von Unternehmen in Rheinland-Pflanz. Zum anderen fördert die ISB gezielt Wohnraum.

Mit ihren Angeboten richtet sich die ISB Rheinland-Pfalz sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und Kommunen. Ganz gleich, ob das Projekt in Mainz, Kaiserlautern, Trier oder jeder anderen Stadt oder Gemeinde in Rheinland-Pfalz stattfindet, die ISB Rheinland-Pfalz bietet eine ganze Bandbreite an Beratungsprogrammen, Förderkrediten, Kapitalbeteiligungen und Zuschüssen.

Welche Fördermöglichkeiten bietet die ISB Rheinland-Pfalz in Bezug auf eine Badsanierung?

Zwei der zahlreichen Förderprogramme der ISB Rheinland-Pfalz können Interessierte für eine Badsanierung bzw. Badmodernisierung nutzen. Im Gegensatz zu einigen anderen Förderbanken auf Landesebene, richtet sich das Angebot sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Ebenso existieren Fördermöglichkeiten sowohl für selbst genutzten als auch vermieteten Wohnraum.

Geförderte Badsanierung Rheinland-Pfalz bei selbst genutztem Wohnraum: Förderprogramm 705

Bei selbst genutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz fördert die ISB durch das Förderprogramm 705.

Hierzu heißt es explizit in den Förderbedingungen, dass eine Förderung baulicher Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, gefördert werden. Als nicht abschließende Beispiele führt die ISB den Einbau einer Rampe, breiterer Türen, einen Treppenliftes oder einer bodengleichen Dusche auf und verweist des Weiteren auf alle sonstigen Maßnahmen, die einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen. Sämtliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung sollen sich dabei an der DIN 18040 Teil2 orientieren.

Das ISB Förderprogramm 705 ist ein klassisches Darlehen, das nachrangig besichert wird und auf das, in Abhängigkeit von bestimmten Gehaltsobergrenzen ein Tilgungszuschuss gewährt wird.

Welche Konditionen hat das Förderprogramm 705?

Die ISB bietet eine Zinsfestschreibung für wahlweise 10, 15 oder 20 Jahre an. Die Tilgung erfolgt mit vertraglich vereinbarten 2,20% pro Jahr zzgl. ersparter Zinsen. Sondertilgungen von bis zu 10% pro Jahr sind möglich. Des Weiteren erhebt die ISB ein Bearbeitungsentgelt von 1,00%. Ebenfalls fallen Bereitstellungszinsen von 0,25% pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag ab dem 6. Monat nach dem Datum der Förderzusage an.

Maßgeblich für die Beantragung eines ISB-Darlehens ist die Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenze, nach der sich auch der Tilgungszuschuss von bis zu 15% bemisst.

Grundlage hierfür ist § 13 Abs. 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes Rheinland-Pfalz. In § 1 heißt es dazu: „Dieses Gesetz regelt die Förderung von Maßnahmen des Landes zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum (soziale Wohnraumförderung) und die Zweckbindung einschließlich des geförderten Wohnungsbestands in Rheinland-Pfalz.“

Wie erhalte ich die Fördermittel aus dem Programm 705?

Um Fördermittel aus dem Programm 705 für eine alters-,pflege- und behindertengerechte Badsanierung in Rheinland-Pfalz nutzen zu können, muss der Antragsteller einen Antrag an die Stadt- oder Kreisverwaltung richten, in deren Gebiet, der zu fördernde Wohnung liegt. Neben dem Antrag verlangen die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung oder später auch die ISB weitere Unterlagen, darunter z. B. Kostenvoranschläge, ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderung oder einen Grundbuchauszug.

Bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen erteilt die Verwaltung eine Förderbestätigung und leitet eine Kopie davon samt Antrag an die ISB zur abschließenden Bearbeitung weiter.

Bei einer positiven Entscheidung erhält der Antragssteller schließlich die Förderzusage und den Darlehensvertrag.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, insbesondere zur Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln z. B. denen der KfW, zu den aktuell gültigen Zinssätzen, zur Absetzung des Tilgungszuschusses sowie die Formulare zur Antragstellung sind über die Webseite des ISB Rheinland-Pfalz erhältlich. Bitte beachten Sie außerdem, dass mit den Baumaßnahmen erst nach der Förderzusage begonnen werden darf.

Geförderte Badsanierung Rheinland-Pfalz bei vermietetem Wohnraum: Förderprogramm 753

Für vermieteten Wohnraum, ganz gleich ob die Vermietung durch eine Privatperson oder ein Unternehmen erfolgt (Anmerkung: Das Förderprogramm 753 ist sowohl in der Kategorie „Unternehmen“ als auch „Privatpersonen“ aufgeführt, sodass von einer privaten als auch gewerblichen Verwendungsmöglichkeit ausgegangen wird) existiert das Förderprogramm 153.

Gemäß den Bedingungen des Förderprogramms 153 liegt eine Modernisierung vor, wenn diese barrierefreies Wohnen ermöglicht. Die dann von der ISB weiter ausgeführten förderfähigen bzw. barrierefreien Maßnahmen sind identisch mit denen des Förderprogramms 705. D. h. das Förderprogramm 705 eignet sich zur Finanzierung eines barrierefreien Bades mit z. B. bodengleicher Dusche.

Interessant ist dieses z. B. für Eigentümer eines Mehrparteienhauses, wenn z. B. eine Etage selbst bewohnt und eine weitere vermietet wird.

Das Förderprogramm 753 ist ebenfalls ein Darlehen, auf das die ISB einen Tilgungszuschuss gewährt.

Wie sind die Konditionen des Förderprogramms 753?

Das über das Förderprogramm 753 gewährte Darlehen hat eine Zinsbindung von 15 Jahren und muss mit mindestens 2,0% per anno zuzüglich eingesparter Zinsen getilgt werden. Anschließend erfolgt die Verzinsung marktüblich.

Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den einzelnen Städten und Gemeinden zugeordneten Fördermietenstufen.

Maßgeblich für die Höhe des Tilgungszuschusses sind auch hier die in § 13 Abs. 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes Rheinland-Pfalz enthaltenen Einkommensgrenzen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anders als beim Förderprogramm 753, wendet sich der Antragsteller mit den Antragsformularen direkt an die ISB. Diese überprüft dann die Fördervoraussetzungen und Kreditwürdigkeit. Bei zulässigen Fördervoraussetzungen und entsprechender Kreditwürdigkeit erteilt sie die Förderzusage und schließt mit dem Antragsteller den Darlehensvertrag ab.

Welche sonstigen Bedingungen gelten für das Förderprogramm 753 – Weitere Informationen

Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietbindung für die Dauer von 15 Jahren. Während dieser Zeit darf der Vermieter die Wohnungen nur gegen Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins vermieten. Dementsprechend existieren Fördermietenstufen, die nicht überschritten und jährlich nur um 2,0% erhöht werden dürfen. Weitere Informationen zum Förderprogramm 753 für eine geförderte Badsanierung in Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier.

Geförderte Badsanierung in Rheinland-Pfalz durch SchnellesBad Deutschland & Weitere Hinweise

SchnellesBad Deutschland hat sich auf die Barrierereduzierung im Badezimmer spezialisiert. Wir bauen auch ihr Bad alters-, behinderten- und pflegerecht um. Unsere Monteure und Handwerker sind deutschlandweit im Einsatz. Alle bei einer Badsanierung anfallenden Arbeiten erledigen wir schnell und fachmännisch: Von Umbau zur bodengleichen Dusche bis hin zum Abtransport des Bauschuttes.

Haben Sie Fragen zu uns und unseren Handwerksleistungen? Dann sind wir gerne für Sie da! – Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktmöglichkeiten über Kontaktformular, per E-Mail oder rufen Sie uns an.

Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die rechtlichen Hinweise und die genauen Förderbedingungen der WI-Bank. SchnellesBad Deutschland bietet keine Finanzierungs-, Kredit- und Steuerberatung an. Auch erhalten wir keinerlei Provision oder sonstige Vorteile durch Bereitstellung dieser Informationen.

 

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