Hessen

Alters-, behinderten- und pflegegerechte Badsanierung in Hessen mit Unterstützung durch die WI Bank

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (kurz WI Bank) ist eine Förderbank, die Projekte im Bundesland Hessen durch Darlehen und Zuschüsse fördert. Dabei ist unerheblich, ob das Projekt z. B. im Rhein-Main Gebiet (Frankfurt, Darmstadt, Offenbach, Wiesbaden etc.), in Mittelhessen (z. B. Gießen, Marburg oder Wetzlar) oder in Nord- bzw. Osthessen (beispielsweise Kassel, Fulda) stattfindet. Selbstverständlich kommt auch ein Vorhaben in jeder anderen Stadt und Kommune oder Region Hessens für eine Unterstützung durch die WI Bank in Betracht.

Die Förderprogramme richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Gründer und Unternehmen sowie an Kommunen und Institutionen selbst.

Welche Fördermöglichkeiten bietet die WI Bank in Hessen in Bezug auf eine Badsanierung?

Mit dem Zuschuss „Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum – Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum“ wendet sich die WI-Bank an Privatpersonen. Dem Wortlaut entsprechend, soll mit dem Zuschuss von bis zu maximal 12.500 Euro für selbstgenutzten Wohnraum behinderten Menschen eine selbstständige Haushaltsführung ermöglicht werden.

Kernelement dieses gewährten Kostenzuschusses für den Umbau von Wohnraum ist die Schaffung von Barrierefreiheit. Barrieren existieren für Menschen mit einer Behinderung in vielschichtiger Weise. Fehlende Rampen oder Lifte, eine nicht behindertengerechte Küche sowie eine allgemeine Einschränkung der Bewegungsfreiheit z. B. durch eine nicht an die Bedürfnisse von behinderten Menschen angepasste Anordnung von Badewanne oder Dusche im Bad kommen dabei in Betracht. Barrieren bedeuten eine Einschränkung von Lebensqualität und Mobilität.

Als förderungsfähigen Wohnraum führt die WI Bank explizit den Einbau von geeigneten Toilettenräumen und Bädern sowie die Verbesserung (bestehender) Toilettenräume und Bäder auf. Damit kommt eine Badsanierung Hessen mit diesem Förderprogramm in Betracht.

Hinweis: Für Wohneigentümergesellschaften bietet die WI Bank Hessen in Kooperation mit der KfW ein separates Förderlehen an. Weitere Informationen sind hier zu finden.

Wie sind die Konditionen dieses Zuschusses?

Die WI Bank gewährt, wie bereits dargestellt, ein Zuschuss von bis zu maximal 12.500 Euro für den Umbau von Wohnraum, wobei davon auf die behindertengerechte Badsanierung 5.000 Euro entfallen.

Außerdem gewährt die Förderbank den Zuschuss als 50 von Hundert, aber Maßnahmekosten unter 1.000 Euro sowie Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Folgende Beispiele verdeutlichen die Zusammenhänge:

  • Kosten behindertengerechter Badumbau 10.000 Euro – Maximale Förderung: 5.000 Euro
  • Kosten Badumbau: 8.000 Euro – Förderhöhe 4.000 Euro
  • Betragen die Kosten 999 Euro oder weniger: Keine hälftige Bezuschussung
  • Mit Eigenleistung: Kosten Badumbau 5.000 Euro, davon Materialkosten 3.000 Euro + Eigenleistung 2.000 Euro – Zuschuss: 1.500 Euro, der auf die Materialkosten angerechnet wird

Wo muss der Antrag für den Kostenzuschuss durch die WI Bank gestellt werden und was muss der Antragsteller noch beachten?

Zur Beantragung des Zuschusses wendet sich der Antragsteller an die Wohnungsbauförderungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der der umzubauende Wohnraum liegt. Anschließend prüfen Magistrat bzw. Kreisausschuss den Antrag. Stehen Fördermittel zur Verfügung und liegen die Fördervoraussetzungen vor, leiten Magistrat bzw. Kreisausschuss dies an die WI Bank weiter.

Die WI Bank erteilt dann die Förderungszusage durch Bewilligungsbescheid. Bei Vorlage dieses Bescheides kann der Antragsteller mit den Baumaßnahmen beginnen. Oder er beauftragt hierzu einen Fachbetrieb. Ein Fachbetrieb zum einen über die notwendige Expertise. Zum anderen führt der Fachbetrieb vorschriftsmäßig aus. D. h. er berücksichtigt z. B. bei der Gestaltung des Bades die gültigen DIN-Normen.

Achtung: Beginnt der Auftraggeber mit den Baumaßnahmen bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt, kann die WI Bank den Zuschuss verweigern.

Weiterhin müssen interessierte Personen bzw. Antragsteller beachten, dass der Wohnraum selbst genutzt wird. Dies ist dann der Fall, wenn sie vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie bewohnt wird.

Sämtliche Förderbedingungen hat die WI-Bank auf ihrer Webseite bereit gestellt. Zur Webseite gelangen Sie hier.

Behindertengerechte Badsanierung durch SchnellesBad Deutschland und mit Unterstützung der WI-Bank & Weitere Hinweise

SchnellesBad Deutschland ist spezialisiert auf den behindertengerechten Badumbau. Unsere Monteure sind deutschlandweit tätig. Jahr für Jahr wickeln wir mehr als 1.000 Projekt erfolgreich ab. Haben Sie Fragen zu unserem Unternehmen, unseren Produkten oder unserer Dienstleistung? Oder möchten Sie uns mit der behindertengerechten Badsanierung Hessen mit der Förderung durch die WI Bank beauftragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular, schreiben uns eine E-Mail oder rufen uns an. Gerne sind wir für Sie und Ihr Anliegen da.

Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die rechtlichen Hinweise und die genauen Förderbedingungen der WI-Bank. SchnellesBad Deutschland bietet keine Finanzierungs-, Kredit- und Steuerberatung an. Wir erhalten auch keinerlei Provision oder sonstige Vorteile durch Bereitstellung dieser Informationen.

 

X