Sachsen

Alters-, behinderten- und pflegegerechte Badsanierung in Sachsen mit Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank

Die Sächsische Aufbaubank fördert mit einer Vielzahl an Förderprogrammen Projekte im Freistaat Sachsen. Kaum ein Bundesland verfügt über eine derartige Bandbreite an unterschiedlichen Fördermitteln. Die Sächsische Aufbaubank bietet an Förderarten Beratungen, Beteiligungen, Bürgschaften sowie Darlehen und Zuschüsse an. Als Fördernehmer kommen Hochschulen, Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen und sonstige Empfänger in Frage. Mit dem Förderprogramm „Seniorengerecht Umbauen“ ist eine Badsanierung Sachsen möglich. Wie die Förderung aussieht und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier bei SchnellesBad Deutschland.

Wer und was wird mit dem Förderprogramm gefördert?

Im Gegensatz zu Förderprogrammen anderer Banken, bei denen nicht nur vermieteter, sondern auch selbst genutzter Wohnraum gefördert wird, ist dies beim Förderprogramm „Seniorengerecht Umbauen“ auf vermieteten Wohnraum begrenzt. Gemäß Förderbedingungen richtet sich die Förderung an Eigentümer des Grundstücks mit dem Wohngebäude sowie der Erbbauberechtigte an einem Grundstück mit Wohngebäude, in der der umzubauende Mietwohnraum gelegen ist.

Die SAB fördert mit dem Programm „Seniorengerecht Umbauen“ Umbaumaßnahmen im bestehenden Mietwohnraum und am Umfeld und Zugang. Explizit aufgeführt ist dabei das barrierefreie Bad. In den Förderbedingungen heißt es beispielhaft: „Bad mit bodengleicher Dusche bzw. Dusche mit max. 5 cm Kantenhöhe“.

Eine alters-, behinderten- und pflegegerechte Badsanierung in Sachsen, d. h. die Barrierereduzierung ist also mit diesem Förderprogramm möglich.

Wie sind die Konditionen & Sonstige Bedingungen?

Bei dem Programm „Seniorengerecht Umbauen“ handelt es sich um einen Zuschuss. Der Förderhöchstbetrag für bauliche Maßnahmen im Bad beträgt 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise max. 10.000 Euro pro umgebaute Mietwohnung.

Bei der Bemessung gelten Höchstgrenzen bei der Wohnfläche. Eine 1-Zimmerwohnung darf nicht größer als 45 qm sein, eine 2-Zimmer-Wohnung nicht größer als 60 qm, eine 3-Zimmer-Wohnung nicht größer als 75 qm und eine 4-Zimmer-Wohnung nicht größer als 85 qm sein.

Die Fertigstellung der zu sanierenden Mietwohnung muss ferner mehr als 10 Jahre zurückliegen.

Des Weiteren muss der Antrag vor Beginn der baulichen Maßnahmen gestellt werden.

Kosten fallen bei der SAB Sächsische Aufbaubank-Förderbank keine an.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Sämtliche Formulare, die für die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses benötigt werden, hat die SAB auf ihrer Homepage bereitgestellt. Neben dem Antrag mit Angaben zum Finanzierungsplan und einer Vorhabensbeschreibung, einer Bestätigung durch einen Architekten / Fachplaner sowie dem Verwendungsnachweis sind dies Datenschutzhinweise und Unterschriftsproben.

Der Antragsteller muss diese Formulare an die SAB, die Antrags- und Bewilligungsstelle ist, übermitteln. Nach Bewilligung des Zuschusses, kann der Antragssteller mit dem Bauvorhaben beginnen.

Geförderte Badsanierung Sachsen durch SchnellesBad Deutschland & Weitere Hinweise

Möchten Sie Ihre Badsanierung in Sachsen mit Unterstützung der SAB durchführen? Dann informieren Sie sich auf der Webseite der SAB ausführlich. Wir von SchnellesBad Deutschland führen gerne die altersgerechte Badsanierung durch und reduzieren Barrieren im Badezimmer. Unsere Monteure und Handwerker sind deutschlandweit tätig und führen Jahr für Jahr mehr als 1.000 Projekte erfolgreich durch. Haben Sie Fragen oder wünschen eine weitere Beratung? Gerne sind wir von SchnellesBad Deutschland für Sie da. Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen. Wir freuen uns über Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Nachricht über unser Kontaktformular.

Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die rechtlichen Hinweise und die genauen Förderbedingungen der Sächsischen Aufbaubank. SchnellesBad Deutschland bietet keine Finanzierungs-, Kredit- und Steuerberatung an und erhält keinerlei Provision oder sonstige Vorteile durch Bereitstellung dieser Informationen.

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