Brandenburg

Alters-, behinderten- und pflegegerechte Badsanierung in Brandenburg mit Unterstützung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg

Wie in nahezu jedem anderen Bundesland, existiert auch in Brandenburg eine Förderbank auf Landesebene, die Investitionsbank des Landes Brandenburg, kurz ILB. Die Investitionsbank Brandenburg mit Sitz in Potsdam fördert Vorhaben aus den vier Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Wohnungsbau und Arbeit. Im Bereich des Wohnungsbaus gibt es ein Förderprogramm, das für eine alters- und behindertengerechte Badsanierung Brandenburg geeignet ist: Mit dem Förderprogramm „Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum“ fördert die ILB mit einem Zuschuss die Barrierefreiheit im Badezimmer.

Wer und was wird mit dem Förderprogramm gefördert?

Gemäß den Förderprogrammbedingungen fördert die ILB bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung. Bei diesen Maßnahmen kann es sich explizit um bauliche Maßnahmen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren wie z. B. einer bodengleichen Dusche handeln.

Wichtig bei der Umsetzung ist, dass die Vorgaben der DIN-Norm 18040 eingehalten werden.

Mit diesem Förderprogramm zur Badsanierung in Brandenburg richtet sich die ILB an einen breiten Empfängerkreis. Sie fördert mit dem Zuschuss sowohl Wohneigentümer (selbst nutzend als auch in ihrer Rolle als Vermieter, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte) als auch Mieter. Bei der Bezuschussung von Mietern ist jedoch die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Wie sind die Konditionen & Sonstige Bedingungen?

Wie bereits dargestellt, erfolgt die Förderung durch einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt maximal 10.000 Euro für bauliche Maßnahmen pro Wohnung, wobei der Zuschuss maximal 90% der anerkannten förderfähigen Kosten betragen darf.

Folgende Beispiele verdeutlichen die Förderhöchstgrenzen:

Kosten vollständige behindertengerechte Badsanierung in Brandenburg 20.000 Euro, davon 90% = 18.000 Euro à Förderung von max. 10.000 Euro.

Kosten Badsanierung 15.000 Euro, davon 90% = 13.500 Euro à Förderung von max. 10.000 Euro

Kosten Badsanierung 11.111 Euro, davon 90% = 9.999 Euro à Förderung in dieser Höhe = Maximalbetrag in Höhe von 10.000 Euro

Leistungen Dritter können dabei als Ersatz für Eigenleistung anerkannt werden. Der Antragssteller muss dies in dem einzureichenden Finanzplan und dem Kostenvoranschlag plausibel darlegen.

Beginnt der Antragssteller vor Erteilung des Bewilligungsbescheides mit den baulichen Maßnahmen oder beauftragt hierzu ein Badsanierungsfachunternehmen, kann die ILB die Auszahlung des Zuschusses verweigern.

Gleiches gilt, wenn planungs- und baurechtliche Belange entgehen stehen. In der Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) -Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 20. Juni 2014 heißt es hierzu in Abschnitt 2.1.: „Gegenstand der Förderung ist die Finanzierung der Kosten für bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums durch Abbau von Barrieren unter Zugrundelegung der Anforderungen der DIN 18040-2.“

Werden also baurechtliche Belange der DIN Norm 18040 nicht eingehalten, kann auch in diesem Fall die ILB von der Auszahlung des Zuschusses absehen.

Hinweis: Für private Investoren der Wohnungswirtschaft, Kommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften existiert mit dem „Brandenburg-Kredit Altersgerecht umbauen“ ein separates Fördermittel.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragstellung und Gewährung des Zuschusses erfolgt direkt durch die ILB. Das Antragsformular ist über die Homepage der ILB zu erreichen. Gemeinsam mit dem Antrag muss der Antragsteller eine Bestätigung der Behindertenberatungsstelle und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie einen Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan einreichen.

Bei einer durchzuführenden Badsanierung in einer Mietwohnung erwartet die ILB außerdem eine Erklärung des Vermieters. Ebenso wünscht sie die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter und eine Kopie des Mietvertrages. Wird der Zuschuss für eine Mietwohnung beantragt, muss die Mietwohnung gleichzeitig dem berechtigten Mieter für mindestens zehn Jahre zur Nutzung überlassen werden.

Bei einer Beantragung des Zuschusses für selbst genutztes Wohneigentum muss der Eigentümer sein Eigentum durch eine Kopie des Grundbuchsauszuges nachweisen.

Geförderte Badsanierung Brandenburg durch SchnellesBad Deutschland & Weitere Hinweise

Kommen Sie aus Brandenburg und planen eine behindertengerechte Badsanierung? Dann sind wir von SchnellesBad Deutschland gerne für Sie. SchnellesBad Deutschland ist spezialisiert auf den Umbau hin zum barrierefreien Bad. Unsere Monteure und Handwerker sind deutschlandweit im Einsatz und kümmern sich gerne auch um ihr Projekt. Haben Sie Fragen zu uns oder unserer Dienstleistung? Wünschen Sie eine Beratung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns um. Schreiben Sie uns eine E-Mail, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir kümmern uns um ihr Anliegen im Bad.

Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die rechtlichen Hinweise und die genauen Förderbedingungen der ILB. SchnellesBad Deutschland bietet keine Finanzierungs-, Kredit- und Steuerberatung an und erhält keinerlei Provision oder sonstige Vorteile durch Bereitstellung dieser Informationen.

Anmerkung: In der Publikation „Maßnahmen zur Barrierefreiheit“ der ILB heißt es: „Die Förderungen von ILB und KfW können miteinander kombiniert werden.“ Die Publikation verweist dabei ausdrücklich auf den KfW Zuschuss 455 B und den KfW Förderkredit 159.

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