Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht hat die stärkste Wirkung. Mit ihr beauftragt der Vollmachtgeber eine vertraute Personen in im Falle einer Notsituation oder in den Fällen, in denen die vollmachtgebende Person nicht mehr eigenständig entscheiden kann, für diese zu entscheiden. D. h. der Bevollmächtigte entscheidet anstelle des Vollmachtgebers. Somit wird der Bevollmächtigte zum Willensvertreter. Auf den Internetseiten… Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung weiterlesen

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