Pflegebonus Corona

Pflegebonus Corona
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Was ist der Pflegebonus während der Corona Pandemie?

Seit Anfang des Jahres 2020 grassiert weltweit die Corona-Pandemie. Trotz verschiedener Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln, Maskenpflicht oder sonstigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens liegen die Infektions- und Todeszahlen nach einem Rückgang in den Sommermonaten zum Jahreswechsel 2020 / 2021 seit einigen Wochen auf einem hohen Niveau. Diese Jahreszeit stellt bekanntermaßen jene dar, in denen Menschen häufiger krank sind als im Sommer. Die Kälte hat eine schlechtere Durchblutung der Schleimhäute zur Folge. Der Körper konzentriert sich auf die lebensnotwendigen Organe. Auch bleiben Viren beständiger, weil die Hitze ihrer schützenden Fettschicht nicht zusetzt. Überdies halten sich Menschen halten vermehrt in warmen, geschlossenen Räumen auf, was die Verbreitung von Viren und Bakterien fördert. In diesem Zusammenhang fällt häufig auch der Begriff Pflegebonus oder Coronabonus in der Pflege oder Corona Prämie. Alle wichtigen Informationen hierzu haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Pflegebonus Corona
Pflegebonus Corona

Was ist der Hintergrund des Pflegebonus?

Bei Menschen, die einer so genannten Risikogruppe angehören, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit (bzw. scheint zu bestehen) eines schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlaufes. Hierzu gehören laut Robert Koch Institut und Bundesregierung (Quellen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/risikogruppen-corona-1734970 und https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) Menschen mit Grunderkrankungen wie Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen oder Faktoren wie Adipositas und Rauchen. Auch ältere Menschen mit einer nachlassenden Immunreaktion scheinen einem erhöhten Infektionsrisiko mit schweren Krankheitsverlauf zu unterliegen.

Infolgedessen besteht bei Menschen, die einer Risikogruppe angehören (Risikopatienten), im Falle einer Corona-Erkrankung und einem mutmaßlichen schwerem Krankheitsverlauf erhöhter Pflegeaufwand in der Kranken- und Altenpflege, um erkrankte Menschen wieder gesund zu pflegen. Gleichzeitig bedeutet die Pflege und Betreuung von Covid 19 Patienten ein erhöhtes eigenes Risiko selbst zu erkranken. So erscheint unter diesem Aspekt auch die Impfstrategie der Bundesregierung nachvollziehbar bei der Impfung mit Risikopatienten und Krankenhaus- bzw. Pflegepersonal zu beginnen.

Pflegebonus Corona im Detail

Um die Arbeit besonders belasteter Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege zu würdigen, erhalten diese auf Geheiß der Bundesregierung einen so genannten Pflegebonus. Die alternative Bezeichnung hierfür lautet Corona Prämie oder Corona Bonus.

Pflegebonus in der ambulanten und stationären Altenpflege

Über den Pflegebonus in der Altenpflege wurde im April und Mai 2020 entschieden. Vorgesehen war bzw. ist ein Bonus von bis zu 1.000 Euro aus Bundesmitteln, der um maximal 1/3 (500 Euro) durch die Bundesländer aufgestockt werden konnte. Rechtsgrundlage hierfür war oder ist der neu geschaffene Paragraf 150a SGB XI. Begünstigte erhielten mit dem Juli Gehalt 2020 bis zu 1.000 Euro Bonus aus Bundesmitteln. Die Entscheidung über die Höhe des Aufstockungsbetrages, den Zeitpunkt der Auszahlung sowie sonstige Auszahlungsbedingungen obliegt den einzelnen Bundesländern. Während einzelne Bundesländer unbürokratisch bis zum Maximalbetrag aufgestockt und bereits mit der Auszahlung begonnen haben (z. B. Bayern), ist in anderen Bundesländern die Höhe der Zulage durch Landesmittel noch unklar (z. B. Rheinland-Pfalz) (Stand: Dezember 2020).

Die Höhe des tatsächlichen Bonus richtete sich dabei nach dem Anteil der Arbeitszeit, der auf die Pflege und Betreuung Pflegebedürftiger entfiel. Wer mindestens 25% seiner Arbeitszeit Pflege- und Betreuungstätigkeiten ausübte, hatte Anspruch auf den vollen Bonus. Wer weniger als 25% seiner Arbeitszeit mit Pflege und Betreuung beschäftigt war, bis zu 500 Euro. Darunter fallen beispielsweise Mitarbeiter der Verwaltung, der Garten- und Geländepflege oder der Küche und Gebäudereinigung.

Keine oder nur geringe Bürokratie

Eine Antragstellung für die Ausbezahlung war nicht notwendig. Die Gewährung des Pflegebonus erfolgte steuerfrei, das heißt ohne Abzüge.

Mit dieser Regelung, den Corona Bonus an die Pflege- und Betreuungstätigkeit zu koppeln, sollte sichergestellt sein, dass Mitarbeiter, die stärker als andere Kolleginnen und Kollegen von der zusätzlichen Arbeitsbelastung betroffen waren und einem höheren Risiko ausgesetzt sind, auch stärker profitieren. Eine solche Regelung vermag zwar im ersten Momentan als gerecht und praktikabel erscheinen, doch die Realität sah und sieht anders aus.

Kritik bestand vor allem in der damit einhergehenden zusätzlichen Bürokratie, entstehender Missgunst in der Belegschaft sowie der Höhe Bundesmittel, die bei weitem nicht ausreichen würden. Ein weiterer Kritikpunkt von verschiedenen Seiten war, warum nur Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Altenpflege Anspruch auf den Bonus haben sollten, Mitarbeiter der Krankenpflege jedoch nicht.

Corona Bonus in der Krankenpflege

Der Gesetzgeber reagierte auf die aufkommende Kritik. Am 03. September 2020 stellten der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Konzept auf. Dies seh die Bereitstellung von bis zu 100 Millionen Euro zur Auszahlung von bis zu 1.000 Euro pro Person, die in der Krankenpflege tätig ist, vor.

Anspruchsberechtigt sind vor allem Pflegekräfte, die „Pflege am Bett“ leisten, darunter also Pflegekräfte, die z. B. Körperpflege durchführen oder medizinische Gerätschaften überwachen. Die Auswahl der Mitarbeiter und die Festlegung der individuellen Prämienhöhe erfolgt hierbei durch den Krankenhausträger und die Mitarbeitervertretung.

Für die Mittelzuweisung selbst galt bis zum 30.09.2020 eine bestimmte Mindestzahl an COVID 19 Patienten, d. h. der Grad der pandemiebedingten Belastung.

Auch bei der Bewilligung des Corona Bonus in der Krankenpflege keimte entsprechende Kritik auf. „Gut gemeinte Geste wird zur Farce“ titelte der Bibliomed Verlag in einem Bericht vom 22.10.2020. Die Prämie schüre weiteren Unmut in der Belegschaft und die festgelegte Quote der Corona Erkrankten sei willkürlich geschehen. So wären einzelne Kliniken in Schleswig-Holstein leer ausgegangen, hätte das Land nicht nachgebessert.

Die gleiche Kritik bringt Bericht des MDR Thüringen, Titel: Kein Corona-Bonus für viele Thüringer Pflegebeschäftigte, vom 17.12.2020 hervor. Darin heißt es, dass beispielsweise Beschäftigte am Uniklinikum Jena und am Helios-Klinikum Erfurt auf den Bonus verzichten müssten, weil aufgrund geringer Corona Fallzahlen im Frühjahr die Kriterien für die Bewilligung nicht erfüllt würden. Die Gewerkschaft Verdi, die in diesem Beitrag zitiert wird, fordere vielmehr eine gerechte und bedarfsgerechte Verteilung.

Zweiter Pflegebonus

Aktuell laufen in der Politik Beratungen über einen zweiten Pflegebonus., Dieser soll nun auch für Reinigungskräfte von Intensivstationen, in den Covid19 Patienten behandelt werden, ausgezahlt werden. Gleichzeitig signalisierte Bundesgesundheitsminister Spahn in einem ZDF-Interview am 22.12.2020, dass der Pflegeberuf insgesamt einer Aufwertung bedarf.

Fazit

Beim Pflegebonus für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege handelt es sich vom Grundsatz her ein Zeichen von Anerkennung und Wertschätzung. Jedoch hätte dieser an alle Beschäftigte schnell, unbürokratisch und ohne Zuteilung über Corona Quoten ausbezahlt werden müssen. Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt, wie schnell sich das Virus ausbreitet. Eine Pflegeeinrichtung oder ein Krankenhaus, die im Frühjahr 2020 nur wenige oder gar keine Covid 19 Patienten zu betreuen hatten, können innerhalb weniger Tage durch steigende Fallzahlen sehr stark belastet werden. Dann ist es umso wichtiger, dass motivierte und engagierte Mitarbeiter ihren Dienst leisten und die Versorgung und Pflege sicherstellen.

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