Pflegekassenzuschuss

Pflegekassenzuschuss

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Pflegekassenzuschuss Bad: Umbau und altersgerechte Badsanierung

Das Bauen oder Kaufen einer Immobilie/ eines Eigenheims dient zumeist der Altersvorsorge. Idealerweise ist die Immobilie auf Lebenszeit ohne Hindernisse bewohnbar. Probleme werden meist erst bei auftretenden Einschränkungen deutlich und erkannt. Dies führt in manchen Familien häufig zu spontanen Schwierigkeiten, weil im Wohnbereich verschiedene Hindernisse auftauchen, die umgehend behoben werden müssen.

Hindernisse im Badezimmer beheben

Seien es der zu hohe Dusch- oder Badewanneneinstieg, rutschige Fliesen oder ein zu niedriges WC, die mit zunehmendem Alter den Alltag erschweren. Anstelle des Umzugs in ein Pflegeheim, der zumeist sehr kostenintensiv ist und viele Menschen aus ihrer vertrauten Umgebung reißt, können in vielen Fällen Umbaumaßnahmen einfache Abhilfe leisten. Ob ein Wannen zur Dusche Umbau, der Austausch der Fliesen oder sonstige Umbaumaßnahmen – Eigentümer erfahren mit einem solchen Umbau sogar eine Wertsteigerung ihrer Immobilie. Auch als Mieter besteht das Anrecht auf eine barrierearme Dusche. Sprechen Sie hierzu vorab mit Ihrem Vermieter.

Doch viele pflegebedürftige Menschen wissen häufig überhaupt nicht, dass bei seiner Krankenkasse/ Pflegekasse Zuschüsse für notwendige Umbauten beantragen werden können. Mehr zu dem Thema „Pflegekassenzuschuss Badsanierung“ erfahren Sie hier.

Was ist der Pflegekassenzuschuss für eine Badsanierung?

Der Pflegekassenzuschuss ist gesetzlich verankert in Paragraf 40 Abs. 4 SGB XI. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, dessen Verwendungszweck darin besteht, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen zu finanzieren. In Absatz 4 heißt es:

„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16 000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.“

Was sind die einzelnen Voraussetzungen?

Der Zuschuss der Pflegekassen für den Badumbau oder für sonstige barrierereduzierende Maßnahmen im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung hat verschiedene Voraussetzungen.

Subsidiarität

Subsidiär meint dabei die Unterstützung in Form des Zuschusses.

Finanzielle Zuschüsse

Ein finanzieller Zuschuss stellt eine Geldleistung dar, die entweder an den Antragsteller oder direkt an den Badfachbetrieb oder einen sonstigen Handwerker ausbezahlt wird. Damit unterscheidet sich diese Form der Pflegeleistung von der Pflegesachleistung, die eine Dienstleistung darstellt.

Können

Können bedeutet, Pflegekassen sind nicht dazu verpflichtet, den Zuschuss zu gewähren, sondern können diesen auch verweigern. Ein Anspruch entfällt beispielsweise dann, wenn der Verwendungszweck nicht nachgewiesen wird oder in dem Antrag falsche Angaben gemacht wurden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt maximal 4.000 Euro pro Pflegebedürftigen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt beträgt der Zuschuss pro Haushalt maximal 16.000 Euro

Wie erhalte ich den Badsanierung Zuschuss der Pflegekasse

Um den Bad Zuschuss der Pflegekasse zu bekommen, sind drei Voraussetzungen erforderlich.

  1. Vorliegende Pflegebedürftigkeit

Die Paragrafen 14 und 15 SGB XI enthalten die einschlägigen Vorschriften, wann Pflegebedürftigkeit vorliegt. Hierzu heißt es in Paragraf 14, Absatz 1:

„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

Mit der vorliegenden Pflegebedürftigkeit geht einher, dass ein Pflegegrad beantragt wurde. Diese erhalten nach Paragraf 15 SGB XI Pflegebedürftige nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Mit anderen Worten: Ohne vorliegenden Pflegegrad besteht kein Anspruch auf den Pflegekassenzuschuss.

  1. Zweckbindung des Zuschusses: Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen

Welche Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gibt es?

Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Der Gesetzgeber erwähnt dabei technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

Hierzu zählen selbstverständlich auch sämtliche Maßnahmen, die das Badezimmer betreffen.

Dem Schwerpunkt von SchnellesBad Deutschland entsprechend, kümmern wir uns deswegen gerne um den barrierefreien Umbau eines kompletten Bades oder die behinderten bzw. pflegegerechte Badsanierung. Zu diesen Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen zählen (nicht abschließend aufgeführt):

Aber auch die Installation eines Treppenliftes, Türverbreiterungen oder Fenstergriffe in Griffweite gehören zu den technischen Hilfen, für die der Zuschuss der Pflegekassen vorgesehen ist.

  1. Antrag stellen und Antragsverfahren

Die zweite Voraussetzung ist, dass ein Antrag an die Pflegekasse gestellt wurde. Ohne bewilligten Antrag zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für die Badsanierung nicht aus. Vorgesehen ist dabei die Schriftform. Ein sonstiges Formerfordernis gibt es nicht. Wir von SchnellesBad Deutschland empfehlen jedoch hierfür einen vorgefertigten Antrag der Pflegekassen zu verwenden. Dies hat den Vorteil, dass der Antrag nach dem Ausfüllen vollständig ist und von der zuständigen Pflegekasse bearbeitet werden kann. Einige Pflegekassen stellen die Anträge online auf ihrer Webseite zur Verfügung, bei anderen kann oder muss dieser telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.

Wie solch ein Antrag schematisch aufgebaut ist, verdeutlicht nachfolgende Übersicht.

Über folgende Verweise gelangen Sie überdies exemplarisch zu den Anträgen der Bahn BKK und AOK:

Anschließend prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekasse, ob Anspruch auf den Zuschuss besteht oder ob andere Möglichkeiten in Frage kommen.

Was gilt bei der Antragsstellung noch?

Unser Tipp: Beantragen Sie den Pflegekassen Zuschuss fürs Bad vor Beginn der Badsanierung. Warten Sie mit den Arbeiten solange ab, bis die Pflegekassen diesen bewilligt hat. Diese Vorgehensweise erspart unnötigen Ärger. Gibt es Probleme bei der Bewilligung oder lehnt die Pflegekasse den Antrag (zunächst) ab, bleiben Sie so flexibel und können ggf. umplanen.

Genehmigt die Pflegekasse den Antrag, reichen Sie mit Beendigung der Umbaumaßnahmen die entsprechenden Handwerkerrechnungen ein. Anschließend zahlt Ihnen die Pflegekasse den Zuschuss aus.

Möglich ist auch, davon raten wir jedoch ab, die Bezuschussung erst im Anschluss an den Umbau zu beantragen. Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass anhand der vorgelegten Rechnungen durchgeführte Arbeiten nicht nachvollziehbar sind und somit die Pflegekasse die Kosten ggf. nicht oder nur anteilig übernimmt.

Welche Vorteile hat der Pflegekassenzuschuss?

Der Pflegekassenzuschuss besitzt viele Vorteile gegenüber anderen Fördermitteln in Form von Zuschüssen oder Darlehen.

Gewährung des Zuschusses ohne Eigenanteil:

Die Auszahlung des Pflegekassenzuschusses erfolgt ohne Eigenanteil. D. h. der Antragsteller muss sich an der bezuschussten alters- bzw. pflegegerechten Badsanierung finanziell nicht beteiligen. Dies schont das Portemonnaie und ermöglicht die Anschaffung anderweitiger (Pflege)Hilfsmittel, die nicht bezuschusst werden. Erst dann, wenn die Badsanierung teurer als 4.000 Euro ist, hat der Antragsteller oder ein Angehöriger die Differenz zwischen den Gesamtkosten und dem Zuschuss zu tragen.

Vergleichsweise einfache Antragsstellung:

Die Antragsstellung gestaltet sich vergleichsweise einfach und übersichtlich. Die Pflegekasse benötigt auf dem Antragsformular grundsätzlich neben einigen persönlichen Daten, eine kurze Vorhabensbeschreibung, ggf. einen Kostenvoranschlag oder Kostenaufstellung und eine Unterschrift. Damit unterscheidet sich ein solcher Antrag vom Umfang her deutlich von jenen, die Förderbanken verlangen. Hier stellen die Förderbanken bei der Gewährung eines Zuschusses oftmals weitere Bedingungen. Oder aber, sie koppeln diesen an ein Darlehen.

Keine Offenlegung von Vermögensverhältnissen:

Während Banken oder auch Kommunen bei der Gewährung von Zuschüssen oder Förderdarlehen oftmals die Offenlegung der Vermögensverhältnisse verlangen, ist dies hier nicht der Fall. Dies schützt die Privatsphäre.

Vielschichtige Verwendungsmöglichkeiten & hohe Flexibilität:

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen stellen einen dehnbaren und auslegungsbedürftigen Begriff dar. Demzufolge eignet sich der Zuschuss für ein ganze Reihe an Maßnahmen. Ob Wanne über Wanne System oder Umbau Wanne zur Dusche oder aber die Installation eines spülrandlosen WCs, der Antragsteller legt die Verwendung in dem Antrag an die Pflegekasse fest. Eine weitere Besonderheit besteht zudem darin, dass wenn nicht der komplette Zuschuss für eine Einzelmaßnahme verbraucht wird, der Restbetrag nicht verfällt. Der Antragsteller kann diesen auch für andere Anpassungen verwenden.

Was gilt es noch zu beachten?

Planen Sie die Verwendung des Zuschusses der Pflegekassen im Vorfeld und überlegen Sie, für was genau Sie die 4.000 Euro einsetzen möchten. Einige technische Hilfsmittel wie z. B. Haltegriffe, Sitzhocker oder Toilettensitzerhöhungen gehören zu den eigenständigen Hilfsmitteln. Ärzte verordnen diese als Bestandteil des GKV Hilfsmittelverzeichnisses.

Zuschuss der Pflegekasse: Badsanierung und barrierefreies Bad durch SchnellesBad Deutschland

SchnellesBad Deutschland ist ihr Ansprechpartner für die alters- und pflegegerechte Badsanierung. Unsere Handwerker und Monteure arbeiten deutschlandweit und somit stets auch in ihrer Nähe. Gerne kümmern wir uns auch um ihr Bad. Haben Sie Fragen zu uns, unseren Dienstleistungen oder zum Pflegezuschuss für die Badsanierung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Wird sind gerne für Sie da. Hier finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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