Was braucht man, um einen ambulanten Pflegedienst eröffnen zu können? – Tipps & Hinweise zur Gründung

Gemäß Destatis Pflegestatistik für das Jahr 2017 hat die Anzahl der ambulanten Pflegedienste bis auf in Baden-Württemberg im Vergleich zum Jahr 2015 in allen anderen Bundesländern zugenommen (Quelle: Destatis Pflegestatistik 2017, Seite 9). Diese Entwicklung geht einher mit einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung. D. h. die steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen wird auch durch eine steigende Anzahl an ambulanten Pflegediensten gedeckt. Die derzeitige demografische Entwicklung wird durch medizinischen Fortschritt und besseren Lebensbedingungen auch voraussichtlich weiter anhalten, sodass zur Bedarfsdeckung auch mit einer weiter zunehmenden Anzahl an ambulanten bzw. mobilen Pflegediensten zu rechnen ist. Folglich fällt die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes in einen Wachstumsmarkt. Was beim ambulanten Pflegedienst gründen zu berücksichtigen ist und welche Tipps und Hinweise wir dabei geben können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

ambulanten pflegedienst gründen

Gründe für die Selbstständigkeit

Es gibt viele Aspekte, einen ambulanten Pflegedienst zu gründen. Während es bei manchen nur ein bestimmter Grund ist, können es bei anderen mehrere gleichzeitig sein.

Unabhängigkeit

Gründer bzw. Gründerin zu sein ist in der Regel gleichbedeutend damit auch Geschäftsführer oder Geschäftsführerin zu sein. Dadurch ist man gleichzeitig unabhängig und verrichtet seine Arbeit weisungsungebunden. D. h. abgesehen von rechtlichen Anforderungen oder vertraglichen Verpflichtungen kann über die Arbeit frei disponiert werden. Werden Mitarbeiter beschäftigt, besteht gleichzeitig ein arbeitsrechtliches Weisungsrecht.

Selbstverwirklichung

Zweiter wichtiger Grund für die Selbstständigkeit mit einem ambulanten Pflegedienst ist die Selbstverwirklichung. Selbstwirklich heißt, ein langer gehegter Wunsch oder Lebenstraum werden in die Realität umgesetzt. Oder: Das eigene innere Wesen soll vollständig zur Entfaltung kommen. Der Aspekt der Selbstverwirklichung ist auch der, auf den man in späteren Jahren zurückblickt, um die Frage nach einem erfüllten, vollendeten Leben zu beantworten.

Verdienstmöglichkeiten

Dritter wichtiger Aspekt sind die Verdienstmöglichkeiten. Während angestellte Mitarbeiter meist weniger verdienen als Geschäftsführer oder Gesellschafter, dafür gleichzeitig aber auch kein unternehmerisches Risiko tragen müssen, entscheiden sich Existenzgründer eines ambulanten Pflegedienstes bewusst für das unternehmerische Risiko und verknüpfen damit gleichzeitig auch bessere Verdienstmöglichkeiten. D. h. die Beurteilung von Chancen und Risiken fällt anders aus.

Welche Voraussetzungen sollte bzw. muss ich beim ambulanten Pflegedienst gründen erfüllen?

Rechtsgrundlage dafür, welche Voraussetzungen ein ambulanter Pflegedienst zwingen erfüllen muss, ist Paragraf 71 SGB XI. Neben den darin aufgeführten zwingend erforderlichen fachlichen Voraussetzungen gesellen sich persönliche, methodische und organisatorische Voraussetzungen. Ohne diese wäre der Start in Selbstständigkeit vermutlich erschwert. Oder er scheitert schlimmstenfalls.

Bei der Gründung als solches sind zwei Szenarien denkbar.

  1. Sie gründen einen Pflegedienst als Einzelfirma und arbeiten aktiv als Pflegekraft und betreuen Patienten
  2. Sie gründen einen Pflegedienst und übernehmen mangels Pflegequalifikation ausschließlich Verwaltungsaufgaben

Persönliche Voraussetzungen / Sozialkompetenz

Persönliche Voraussetzungen sind all diejenigen, die im Bereich der Unternehmensführung angesiedelt sind. Hierbei handelt es sich um Fähigkeiten, die dazu befähigen, einen ambulanten Pflegedient erfolgreich zu managen. Diese Fähigkeiten werden auch als Soft-Skills bezeichnet. Zu den wohl wichtigsten Soft-Skills zählen organisatorische und kommunikative Fähigkeiten. Seien Sie sich bewusst, dass Sie das Bindeglied zwischen ihren Mitarbeitern, Patienten, Angehörigen, Ärzten sowie Krankenkassen sind und stets den Überblick über das Gesamtkonstrukt behalten müssen. Jeder die hier aufgeführten Gruppen hat einen unterschiedlichen Informationsbedarf und benötigt eine individuelle Ansprache.

Damit eng einher gehen Eigenschaften wie Empathie und Einfühlsamkeit. Einem Angehörigen zu berichten, dass es dem Patienten schlechter geht, bedarf mehr Einfühlungsvermögen als einem Arzt diesen Sachverhalt sachlich darzulegen. Gleichzeitig ist es in diesem Zusammenhang wichtig, eine Balance zwischen allen Ansprechpartnern zu finden. Niemand darf vernachlässigt werden. Allerdings gibt es umgekehrt auch den limitierenden Faktor Zeit.

Als weitere Soft-Skills nennt die Literatur übereinstimmend Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft. Beide Eigenschaften sind selbsterklärend. Hinzu kommt die Fähigkeit der Stressbewältigung, da gerade in der Anfangszeit der Gründung viel Handlungsgeschick gefragt ist und der Alltag von langen Arbeitstagen bestimmt ist.

Methodenkompetenz

„Methodenkompetenz beinhaltet die Fähigkeit, Informationen zu beschaffen, zu strukturieren, auszuwerten, wiederzuverwerten, darzustellen, Ergebnisse von Verarbeitungsprozessen richtig zu interpretieren und sie geeignet zu präsentieren.“ (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, online unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/methodenkompetenz-39776/version-263177)

Methodenkompetenz ist die Fähigkeit, sich auf neue Situationen und Probleme einzustellen, damit umzugehen und stetig neue Problem-Lösungskompetenz zu entwickeln. Dies setzt ein hohes Maß an Lernbereitschaft voraus. Als Gründer eines ambulanten Pflegedienstes werden Sie immer wieder mit Situationen und Problemen konfrontiert werden, in denen ihre Entscheidung gefragt ist. Muss diese rational getroffen werden, unterstützt vorhandene Methodenkompetenz die für die Entscheidung notwendige Fachkompetenz.

Wie und woher erhalte ich die notwendigen Informationen? Wie sind diese auf den konkreten Sachverhalt anzuwenden und zu welchem Ergebnis komme ich? Diese Frage verbirgt sich vereinfacht ausgedrückt hinter der Methodenkompetenz.

Fachliche Voraussetzungen

Die fachlichen Voraussetzungen enthält, wie eingangs dargestellt, Paragraf 71 SGB XI.

Ist-Bestimmung

In Paragraf 71 SGB XI heißt es in Absatz 1:

„Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen.“

Absatz 3 definiert, wer Pflegefachkraft ist. Hierzu werden genannt:

  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
  • Altenpflegerin oder Altenpfleger

Weiter heißt es: „Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher […] als ausgebildete Pflegefachkraft.

Zusätzliche Voraussetzung ist praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde.

Gründen Sie als Pflegefachkraft selbst einen ambulanten Pflegedienst, sind Sie gleichzeitig Gründer und verantwortliche Pflegefachkraft. Verfügen Sie nicht über die Qualifikation als Pflegefachkraft und gründen trotzdem, benötigen Sie entweder als Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner oder im Angestelltenverhältnis eine verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung).

Soll-Bestimmung

Als weitere Soll-Bestimmung sind fundiertes kaufmännisches und unternehmerisches Wissen erforderlich. Die Führung und Organisation des Pflegedienstes bedürfen hierfür notwendiges Know-how. Die Rechnungsstellung, das Mahnwesen, Mitarbeiterführung oder das Vertragswesen gehören dabei zu den typischen Aufgaben. Dabei müssen Sie zwar bestimmte Aufgaben nicht in Perfektion beherrschen, sondern können diese, wie z. B. die Buchhaltung an ein Steuerbüro übertragen. Jedoch sollten Sie auch hier über grundlegende Zusammenhänge Bescheid wissen.

Organisatorische Voraussetzungen

Organisatorische Voraussetzungen stehen in engem Zusammenhang mit den fachlichen Voraussetzungen. Teilweise gibt es hier auch Überschneidungen oder andere Ratgeber unterscheiden an der Stelle nicht.

Abhängig vom Bundesland verlangt das jeweilige Landesrecht eine Mindestanzahl an vollzeitbeschäftigten Pflegefachkräften. Häufig sind dies 2-4 sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Die örtlichen Pflegekassen, der VdAK (Verband der Angestellten-Krankenkasse e. V.) und der AEV (Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.) geben hierüber Auskunft.

Zu den geeigneten Kräften zählen Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, staatlich anerkannte Familienpfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer, Haus- und Familienpflegehelfer sowie Hauswirtschafterinnen/ Hauswirtschafter.

Ihre Aufgabe ist es überdies, die Mitarbeiter anhand ihrer entsprechenden Qualifikationen einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass deren Weiterbildung gewährleistet ist.

Zwingend erforderlich ist auch eine Stellvertretungsregelung für die Pflegedienstleitung. Im Falle von Urlaub oder Krankheit muss diese Person in der Lage sein, den Pflegebetrieb eigenständig zu führen. Die dauerhafte und möglichst uneingeschränkte Versorgung der Patienten steht hierbei ganz klar im Vordergrund.

Offizielle Zulassung

Neben der Mitarbeiterorganisation als organisatorische Voraussetzung sowie den fachlichen Voraussetzungen im Sinne von § 71 SBG XI sind weitere zwingende Voraussetzungen für die offizielle Zulassung als ambulanter Pflegedienst gemäß § 72 SGB XI ein Hygieneplan und die Gewährleistung der Qualität in der Pflege. Erst mit einer offiziellen Zulassung können Sie Pflegeleistungen erbringen und diese abrechnen. Hierzu stellen Sie an die zuständigen Kranken- und Pflegekassen einen formlosen Antrag.

Hygieneplan

Der Hygieneplan enthält Maßnahmen zur Hände- und Flächendesinfektion sowie zur Reinigung und Sterilisation von Wäsche und Instrumenten

Neben der Art und Weise der Reinigung sind im Hygieneplan auch Mitarbeiter und Zeiten festlegt, über die die Hygiene sichergestellt wird. Der Hygieneplan muss in den Geschäftsräumen Ihres Pflegedienstes einsehbar sein und jedes Jahr aktualisiert werden.

Qualität in der Pflege

Qualität in der Pflege ist das A und O. Die Qualität in der Pflege wird während des Genehmigungsprozesses erstmalig evaluiert und später durch den MDK, teilweise auch unangekündigt, überprüft. In die Qualitätsbeurteilung fließen unter anderem mit ein die Tages- und Pflegeplanung, der Erreichbarkeit, die Erstellung und Umsetzung von Notfallprotokollen oder die Kommunikation mit Angehörigen oder behandelnden Ärzten.

Versorgungsvertrag abschließen

Der letzte entscheidende Schritt um nach dem ambulanten Pflegedienst gründen die Arbeit aufzunehmen ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages. Der Versorgungsvertrag enthält wichtige Regelungen zu den genauen Pflegeleistungen, zum Einzugsgebiet oder zur Abrechnung.

Sonstige wichtige Formalien

Vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. unmittelbar nach der Gründung sind noch einige Formalien erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung: Melden Sie ihr Gewerbe frühzeitig an, damit von Beginn an keine steuerrechtlichen Probleme entstehen.
  • Anmeldung beim Gesundheitsamt
  • Betriebsnummer: Der Sozialversicherungsträger benötigt ihre Betriebsnummer, um ihren ambulanten Pflegedienst als Arbeitgeber eindeutig zuordnen zu können
  • IK Nummer: Die IK Nummer benötigen Sie zur Abrechnung mit den Pflegekassen
  • Berufsgenossenschaft: Obligatorisch für die gesetzliche Unfallversicherung
  • Versicherungsbestätigung: Pflegekassen verlangen für die Zulassung einen Nachweis über eine ausreichende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Polizeiliches Führungszeugnis Pflegedienstleitung: Ein polizeiliches Führungszeugnis gehört auch zu den gegenüber der Pflegekasse nachzuweisenden Unterlagen

Was ist ein Businessplan und benötige ich diesen beim ambulanten Pflegedienst gründen?

Ein Businessplan ist eine „Beschreibung von unternehmerischen Vorhaben, in denen die unternehmerischen Ziele, geplante Strategien und Maßnahmen sowie die Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit dargestellt werden. Der Businessplan soll im Wesentlichen die unterschiedlichen Phasen der Unternehmensentwicklung mit bes. strategischer Bedeutung darstellen. Typischerweise wird ein Businessplan im Rahmen von Unternehmensgründungen, bei der Einführung von neuen Produkten oder zur Einleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen erstellt.“ (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, online unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/businessplan-31252/version-254814)

Ein Businessplan für eine Unternehmensgründung als ambulanter Pflegedient besteht typischerweise aus einer kurzen Zusammenfassung (Executive Summary), einer Vorstellung der Gründerin oder des Gründers bzw. des Gründerteams, einer Vorhabensbeschreibung, einem Marketingkonzept , einer Markteinschätzung, den eigenen USP (Alleinstellungsmerkmalen) sowie einer Finanz- und Liquiditätsplanung. Im Ergebnis zeigt ein Businessplan auf, ob sich Gründer intensiv mit dem Gründungsvorhaben auseinandersetzen und das Gründungsvorhaben plausibel und stimmig ist.

Vorlagen für Businesspläne gibt es reichlich. Sowohl auf verschiedenen Webseiten, als auch in der Literatur oder in Broschüren von Beratungsstellen sind die einzelnen Bestandteile im Detail aufgeführt.

Keine Schriftform erforderlich, aber…

Zum ambulanten Pflegedienst gründen benötigen Sie grundsätzlich keinen schriftlich fixierten Businessplan. Sie können einen solchen genauso gut auch im Kopf haben und setzen diesen Schritt für Schritt um. Benötigen Sie jedoch externes Startkapital von Banken, Sparkassen oder anderen Geldgebern, werden diese in der Regel einen Businessplan verlangen. Geldgeber überprüfen anhand der Informationen des Businessplans die Kreditwürdigkeit, also die Wahrscheinlichkeit, das verliehene Geld inkl. Zinsen innerhalb einer bestimmten Laufzeit auch wieder zurück zu erhalten. Entsprechendes gilt für die Gewährung von Fördermitteln. Hier steht zwar weniger die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung im Vordergrund, sondern der zweckgemäße Einsatz der Fördermittel und eine dauerhaft erfolgreiche Unternehmung, die beispielsweise neue Arbeitsplatz schafft.

Neben der Notwendigkeit für bestimmte Institutionen und Personen einen Businessplan zu erstellen, schafft dieser in schriftlicher Form auch eigene Orientierung. Wurden die einzelnen Punkte auch so umgesetzt wie geplant? Liege ich im Plan bzw. Soll. Wenn nein, warum nicht? Hier hilft der Businessplan die einzelnen Meilensteine zu überprüfen.

Standortwahl / Marketing

Häufig werden in anderen Ratgebern auch die Fragen der Standortwahl und des Marketings ausführlich behandelt. Wir sehen jedoch an der Stelle davon ab. Denn: Wer sich damit nicht ausführlich auseinandersetzt, braucht sich über Personal oder Finanzen keine Gedanken zu machen. Sowohl der Standort als auch die Frage nach der Ansprache der Kunden, sind essenziell.

Analysieren Sie hierzu intensiv die örtlichen Gegebenheiten und machen Sie sich Gedanken, wie potenzielle Kunden auf Sie aufmerksam werden.

Kosten & Finanzierung – Welche Kosten entstehen beim ambulanten Pflegedienst gründen?

Viele Existenzgründungen scheitern an den nicht sorgfältig berechneten Kosten und einer zu knappen Finanzierung. Ein häufiger Fehler ist auch, dass bereit gestellte finanzielle Mittel nicht zweckmäßig eingesetzt werden. Eine schöne, hochwertige Kaffeemaschine beispielsweise, die wohl temperierten und gut schmeckenden Kaffee kocht, ist zwar erstrebenswert, gehört aber nicht zu den zwingend notwendigen anfänglichen Investitionen. Das gleiche gilt z. B. für einen Kopierer oder Drucker. Anstatt gleich zu Beginn ein teures Neugerät anzuschaffen tut es vielleicht auch zunächst ein gebrauchtes oder generalüberholtes Gerät.

Erschwerend kommt in der Anfangszeit hinzu, dass neben der zwingend notwendigen Kunden- bzw. Patientenakquise viel Bürokratie und Organisationsaufwand auf die Gründer zukommt. Der Break Even Umsatz ist zwar planbar, allerdings sind Theorie und Praxis bekanntlich zwei verschiedene paar Schuhe.

Deswegen raten wir dazu, die Kosten und deren Fälligkeit nicht nur möglichst exakt zu planen, sondern gleichzeitig mit einem auskömmlichen Puffer zu rechnen.

Zu den anfänglichen Gründungskosten gehören beispielsweise:

  • Büroausstattung (Drucker, PC, Schreibtische, Stühle, Arbeitsmaterial)
  • Miete
  • Pflegematerial (Handschuhe, Desinfektionsmittel usw.)
  • Arbeitskleidung
  • KFZ-Leasing
  • Löhne und Gehälter
  • Rechts-, Steuer- und Gründungsberatung
  • Marketing

Eigen- vs. Fremdkapital

Zu Finanzierung stehen klassischerweise Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung.

Zum Eigenkapital gehören Ersparnisse und sonstige Rücklagen bzw. Vermögenswerte, die im Rahmen der Gründung liquidiert werden. Aber auch externe Personen oder Gesellschaften können Eigenkapital zur Verfügung stellen, in dem sie sich an dem Pflegedienst als Gesellschafter beteiligen.

Fremdkapital besteht typischerweise in Form von Krediten und Darlehen. Der wesentliche Unterschied zwischen Eigen- und Fremdkapital ist, dass Fremdkapital mit einer Rückzahlungsverpflichtung und zumeist auch mit einer Verzinsung einhergeht. Neben Familienangehörigen oder Freunde als Kreditgeber, kommen hierfür in erster Linie Banken und Sparkassen bzw. Förderbanken in Betracht.

Hinweis: Auf hybride Finanzierungsformen oder sonstige Formen der Kapitalbeschaffung (z. B. über den Kapitalmarkt) wird an der Stelle der Einfachheit halber nicht eingegangen, zumal diese Finanzierungsformen wohl auch nicht relevant sind.

Während Sie über Eigenkapital weitestgehend frei entscheiden können, ist es beim Fremdkapital besonders wichtig, die Rückzahlungsverpflichtungen an die eigenen Zahlungsströme anzupassen. Gründerdarlehen haben daher oftmals eine tilgungs- und ggf. zinsfreie Anlaufzeit oder eine mit der Laufzeit zunehmende Annuität, sodass gerade in der Anfangsphase ausreichend Liquidität zur Verfügung steht.

Kompetente Bankberater können Ihnen, auch unter Einbeziehung von möglichen Zuschüssen, geeignete Finanzierungsmöglichkeiten anbieten.

Unser Tipp

Öffentliche Fördermittel sind zwar meistens zinsvergünstigt, jedoch häufig starr in der Laufzeit. Bitten Sie daher ihren Bankberater um ein Vergleichsangebot aus eigenen Mitteln. Unter Umständen sichert zwar ein höherer Zinssatz aber eine insgesamt geringere Annuität durch einen geringeren Tilgungsanteil die Liquidität gerade in der Gründungsphase nachhaltiger.

Wer kann beraten? – Gründungsberatung und Beratungsstellen

Glücklicherweise gibt es beim ambulanten Pflegedienst gründen auch viele verschiedene Beratungsstellen, die mit Wissen sowie Rat und Tat die Gründung erleichtern.

Banken und Sparkassen betrachten die Gründung vornehmlich aus der Finanzperspektive. Eigens auf die Existenzgründung spezialisierte Berater plausibilisieren den von Ihnen ermittelten Finanzierungsbedarf und bieten hierfür Lösungen aus Förderkrediten und Zuschüssen an. Überdies können Banken und Sparkassen im Gesamtpaket auch Versicherungslösungen anbieten.

Ein Steuer- und/ oder Unternehmensberater betrachtet die Gründung idealerweise aus der Vogelperspektive. Während beim Steuerberater der Fokus vornehmlich auf den Themen Finanzierung und Steuern liegt, ist es Aufgabe des Unternehmensberaters auch alle anderen wichtigen Themen wie z. B. Marketing, Unternehmensführung oder Personalbeschaffung zu beleuchten.

Auch bei der zuständigen IHK gibt es in der Regel so genannte Betriebsberater, die zu Existenzgründungen beraten und verschiedene Fragen beantworten können.

Weitere mögliche Anlaufstellen sind der zuständige RKW Landesverband, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das entsprechende Landesministerium, Fach- und Branchenverbände oder Arbeitsämter. Weiter hilfreiche Tipps und Beratung erhalten Sie auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen VdAK e.V. und AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.

Zu guter Letzt bieten die zuständigen Berufsverbände nicht nur verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten, sondern auch Kurse zum Thema Existenzgründung an. Hierzu zählen der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Bundesband privater Anbieter sozialer Dienst e. V. (bpa).

Unser Tipp

Sie kennen sicherlich das Sprichwort: „3 Experten – 4 Meinungen“. Machen Sie daher nicht den Fehler und lassen sich ausschließlich von Expertenmeinungen oder Beratungsstellen leiten. Führen Sie sich stets vor Augen, dass es um ihre berufliche Zukunft geht. Sie müssen mit der Materie so gut vertraut sein, dass Experten idealerweise ihre Annahmen bestätigen oder begründet widerlegen und Ihnen Alternativen vorschlagen. Gibt es beispielweise in einer Kleinstadt mit 10.000 Einwohner bereits 10 Pflegedienste, benötigen Sie keinen Experten, der Ihnen sagt, dass ein elfter Pflegedienst ohne derart stark ausgeprägte Alleinstellungsmerkmale zum Scheitern verurteilt wäre.

Unser Tipp: Netzwerk aufbauen bzw. ausweiten und pflegen

Getreu dem Motto „Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat“ ist ein weiterer wichtiger Aspekt beim ambulanten Pflegedienst gründen der Aufbau eines neuen bzw. der Ausbau eines bestehenden Netzwerkes. Ein berufliches Netzwerk dient nicht nur dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, sondern über Empfehlungsmarketing lassen sich idealerweise auch Kunden und Aufträge generieren. Empfehlungsmarketing zählt erwiesenermaßen zu den effektivsten Marketingformen.

Welche Unternehmen eignen sich für ein Netzwerk?

Berufliche Netzwerke gibt es viele. Ob Online-Netzwerke wie XING oder LinkedIn oder klassische Unternehmenswerke aus Personen und Unternehmensvertretern, die sich regelmäßig auf Veranstaltungen treffen. Beide Netzwerkformen haben ihre Vor- und Nachteile. Für eine Online-Netzwerk spricht, dass sich mit geringem Aufwand und vergleichsweise geringen Kosten Kontakte knüpfen lassen. Der entscheidende Vorteil von Netzwerken als Personenvereinigungen ist, dass sich im persönlichen Gespräch Kontakte und Beziehungen sehr viel besser aufbauen und intensivieren lassen.

Überdies gibt es branchenübergreifende und branchenspezifische Netzwerke. Branchenspezifische Netzwerke dienen vor allem dem Austausch von Fachwissen und der gemeinsamen Interessensvertretung, branchenübergreifende Netzwerke ermöglichen Kooperationen von Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen sich beispielsweise sinnvoll ergänzen oder aufeinander angewiesen sind.

Wer ambulante Pflegedienstleistungen anbietet, sollte auf zweierlei Weise netzwerken. Zum einen branchenspezifisch, um den Wissensaustausch zu fördern und um gemeinsame Interessen zu stärken. Zum anderen insbesondere mit Unternehmen, die die ambulante Pflege erleichtern oder erst möglich machen.

Dies sind insbesondere Unternehmen, die mit ihren Dienst- bzw. Handwerkerleistungen Barrieren in den heimischen vier Wänden reduzieren oder sogar gänzlich verschwinden lassen. Hierzu zählen z. B. Anbieter von Treppenliften oder Bad-Fachbetriebe für den Umbau von Badewanne, Dusche oder Toilette.

SchnellesBad Deutschland als Kooperationspartner

Die Körperpflege nimmt einen sehr wichtigen Punkt, wenn nicht sogar den wichtigsten, bei der ambulanten Pflege ein. Mangelnde Körperhygiene kann zu Krankheiten und Infektionen führen. Daher ist es besonders wichtig, bei pflegedürftigen Menschen auf die Körperhygiene zu achten. Übergewicht, ein eingeschränkter Bewegungsapparat oder Schmerzen können die Arbeit von ambulanten Pflegediensten erschweren.

Umso wichtiger ist es, das Badezimmer alters- und pflegegerecht herzurichten. Eine bodengleiche Dusche, eine Sitzbadewanne oder ein erhöhter Waschtisch sowie verschiedene Halte- und Stützgriffe sind dabei wichtige Bestandteile. Hierfür braucht es einen Bad-Fachbetrieb, der diese Sanitärgegenstände fachmännisch einbaut und auch über verschiedene Fördermittel und Zuschüsse beraten kann.

Entscheiden Sie sich für SchnellesBad Deutschland als Kooperationspartner. Mit uns haben Sie in ihrem Netzwerk einen deutschlandweit tätigen Fachbetrieb, der das Badezimmer alters- und pflegerecht umbaut. Dadurch erleichtern wir Ihnen die Pflege ihrer Patienten und stehen Ihnen und ihren Patienten für Fragen und natürlich auch für verschiedene weitere Formen der Zusammenarbeit zur Verfügung.

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