Was ist eine Behinderung und welche Formen bzw. Behinderungsarten gibt es?

Sowohl im Deutschen Recht als auch auf internationaler Ebene in der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es Definitionen einer Behinderung.

Nationale, gesetzliche Definition Behinderung

Auf nationaler Ebene, in § 2 Abs. 1 SGB IV, als gesetzliche Definition, heißt es hierzu:

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“

Definition der UN-Behindertenrechtskonvention

Die in der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention verwendet einen etwas weitläufigeren und weiterentwickelten Begriff der Behinderug. Darin heißt es in Artikel 1 und der Präambel:

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (gemeint sind: einstellungs- und umweltbedingte) Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

Beiden Definitionen ist gemeinsam, dass eine Behinderung eine Abweichung von einer Norm darstellt, die allgemein hin in der Gesellschaft als Normalzustand angenommen und angesehen wird. Eine solche Abweichung oder Beeinträchtigung der Sinne kann körperlich, seelisch und geistig vorliegen. Häufig liegt auch eine Kombination mehrerer Beeinträchtigungen vor.

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Zum Tatbestand einer Behinderung gehören auch chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf wie z. B. Rheuma, Arthrose, Muskelerkrankungen, Epilepsie oder Allergien, von denen einige wiederum zu den typischen Alterskrankheiten zählen.

Welche Behinderungsarten gibt es und wie lassen sich diese unterscheiden?

Die „eine“ Behinderung gibt es nicht. Sondern vielmehr existiert eine Vielzahl an unterschiedlichen gesundheitlichen Einschränkungen und es können bei einem Betroffenen ebenfalls mehrere Behinderungsarten gleichzeitig vorliegen. Bei einem Schlaganfall beispielsweise ist häufig nicht nur das Sprachzentrum betroffenen, sondern auch das Sprachzentrum oder die Psyche betroffen.

Die verschiedenen Behinderungsarten lassen sich in folgenden Gruppen zusammenfassen:

Sprachbehinderungen

Sprachbehinderungen entstehen auf unterschiedliche Art und Weise. Sie können angeboren sein, durch Verletzungen des Sprachzentrums im Gehirn und der für das Sprechen benötigten Körperteile sowie durch Krankheiten (wie z. B. Krebs) entstehen. Die Fachliteratur unterscheidet zwischen Sprachstörungen, Sprachaussetzern und Spracheinschränkungen.

Lernbehinderungen

Auch für eine Lernbehinderung gibt es eine Bandbreite an Ursachen. Meist sind dies eine angeborene verringerte Intelligenz und ein schädigendes soziales Umfeld.

Sehbehinderungen und Blindheit

Die Vorstufe der Blindheit ist eine Seheinschränkung. Blindheit bedeutet den vollständigen Sehausfall. Sehbehinderungen können angeboren sein, aber auch durch Verletzungen und Erkrankungen entstehen. Sie resultieren aus Eintrübungen der Linse, Ablösung der Netzhaut, Schädigung des Sehnervs oder des Sehzentrums im Gehirn.

Behinderung durch Sucht und Missbrauch von Rauschmitteln

Eine Suchterkrankung bedeutet, dass der Betroffene abhängig von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Rauschmitteln ist und aus dieser Abhängigkeit körperliche, seelische und geistige Einschränkungen resultieren.

Geistige Behinderungen

Geistige Behinderungen sind solche, die die mentale Entwicklung oder Wahrnehmung des Betroffenen einschränken. Sie können genetisch bedingt sein (z. B. Down-Syndrom) oder aber z. B. auch durch Hirnhautentzündung entstehen.

Psychische Behinderungen

Psychische Behinderungen sind solche, die den seelischen Zustand betreffen. Die Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Einflussfaktoren sind oftmals komplex und im Einzelfall stets unterschiedlich stark ausgeprägt.

Schwerhörigkeit und Gehörlosikeit

Bei Hörbehinderungen unterscheidet die Ärzteschaft zwischen Ohrgeräuschen, Höreinschränkungen, Hörausfall sowie Gleichgewichtsstörungen. Ursächlich können sowohl Erkrankungen (z. B. Gehirnhautentzündung) als auch Verletzungen des Ohres bzw. des Hörnerves sein.

Neurologische Behinderungen

Eine neurologische Behinderung liegt vor, wenn das Nervensystem des Betroffenen beschädigt oder gestört ist. Die Schädigungen betreffen dabei sowohl das zentrale Nervensystem als auch das periphere Nervensystem. Auch hierfür können unterschiedliche Ursachen vorliegen, wie z. B. eine Schädigung des Rückenmarks durch einen Unfall oder Erkrankungen wie beispielsweise einem Schlaganfall.

Behinderungen des Bewegungs- und Stützapparates

Behinderungen des Bewegungs- und Stützapparates können angeboren sein (Lähmungen) und durch Krankheiten als auch Unfälle (Verlust von Gliedmaßen) entstehen. Betroffen sind Wirbelsäule, Gliedmaßen, Muskel, Sehnen und Gelenke. Häufig sind diese Formen der Behinderung mit Schmerzen, Kribbeln oder Taubheitsgefühlen verbunden.

Sonstige und andere Körperbehinderungen

Darunter werden häufig Erkrankungen der Organe zusammengefasst wie z. B. der Atemwege oder des Magens.

Welchen Beitrag können wir von SchnellesBad Deutschland leisten und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Wir von SchnellesBad Deutschland haben uns auf die alters-, behinderten- und pflegegerechte Badsanierung spezialisiert. Unsere Monteure sanieren und modernisieren deutschlandweit Bäder unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und Anforderungen. Dabei fokussieren wie vor allem auf Behinderungen, die den Bewegungs- und Stützapparat des Menschen betreffen, auf Sehbehinderungen und solche Behinderungsarten, für die das vorhandene Badinventar eine Barriere und Gefahrenquelle darstellt.

Durch unsere verschiedenen Produkte, wie z. B. dem Umbau Wanne zur Dusche, leisten wir so einen wichtigen Beitrag zur Barrierereduzierung. Solche Barrieren erschweren betroffenen Menschen den Alltag und schränken deren Lebensqualität in erheblichem Maße ein.

Bei einer solchen Barrierereduzierung ist zunächst unerheblich, ob diese altersbedingt und / oder aufgrund einer vorliegenden Behinderung erfolgt (oft geht beides einher). Vielmehr entscheidend ist, dass durch die Barriereduzierung im Bad ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensumstände und Wohlbefindens geleistet wird.

KfW, Kranken– und Pflegekassen, Förderbanken auf Landesebene sowie Kommunen fördern übrigens solche Maßnahmen durch Zuschüsse und attraktive Förderkredite.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Lob oder Kritik? Gerne sind wir von SchnellesBad Deutschland für Sie und Ihr Anliegen da. Nutzen Sie hierzu doch einfach unser Kontaktformular, schreiben uns eine E-Mail oder rufen uns gerne an.

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