Grundpflege vs. medizinische Behandlungspflege – Was ist der Zusammenhang und was ist der Unterschied?

Bei der Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um ein zusammenhängendes Begriffspaar. Der Gesundheitsökonom Eichhorn führte dieses in den 1970er Jahren in Deutschland ein.

Das von Eichhorn entwickelte Modell sah eine strikte Trennung zwischen Grundpflege und medizinischer Behandlungspflege sowie eine tätigkeitsbezogene Betrachtungsweise vor. Der Zusammenhang ist, dass hierbei die medizinische Behandlungspflege auf der Grundpflege basiert.

Durch stetig weiterentwickelte Berufsbilder in der Pflege und komplexer werdende Aufgaben, gilt diese konsequente Trennung seit etwa 20 Jahren als überholt. Insbesondere der Begriff Grundpflege war bzw. ist nach Ansicht von Experten so nicht mehr haltbar:

Grundpflege vs. medizinische Behandlungspflege
Grundpflege vs. medizinische Behandlungspflege

Auch wenn die Pflegedienstleistungen weiterhin den Kern bilden, forderte man eine personenorientierte Betrachtungsweise. Diese stellt die pflegebedürftige Person in den Mittelpunkt der Betrachtung. Um die pflegebedürftige Person herum erfolgt zum einen die Definition der Pflegeanforderungen. Zum anderen erfolgt die Beschreibung der damit einher gehenden benötigten Pflegesach- und -dienstleistungen durch Angehörige, Pflegeeinrichtungen oder mobile Pflegedienste.

Zweites Pflegestärkungsgesetz

Änderungen erfolgten folgerichtig  mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz aus dem Jahr 2017.  Die Grundpflege im SGB XI ersetzte man durch die Begriffe körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Darin heißt es in Paragraf 36, Absatz 1:

„Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Der Anspruch umfasst pflegerische Maßnahmen in den in § 14 Absatz 2 genannten Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.“

Im Gegensatz zur Grundpflege wurde die Bezeichnung „medizinische Behandlungspflege“ nach SGB V beibehalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unseren Ratgeberseiten.

Erwähnt sei an der Stelle noch, dass es weder für die Grundpflege noch für die medizinische Behandlungspflege eine gesetzliche Legaldefinition gab.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

X