Pflegegeld, Pflegesachleistungen & Kombinationspflege

Pflegegeld, Pflegesachleistungen & Kombinationspflege

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Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen und was ist eine Kombinationspflege?

Leistungen der Pflegekassen unterteilen sich im Allgemeinen in Pflegegeld, Pflegesachleistungen und in Kombinationsleistungen bzw. in Kombinationspflege. Was diese Leistungen im Einzelnen sind und wie sie sich voneinander unterscheiden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist Pflegegeld?

Familienangehörige, Freunde oder Bekannte, die pflegebedürftige Menschen zu Hause pflegen, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form eines Pflegegeldes. Dieses zahlen die Pflegekassen aus. Zweck des Pflegegeldes ist es, die privat pflegenden Menschen zu entlohnen bzw. diesen einen finanziellen Ausgleich für ihre Pflegeleistung zu bezahlen. Dementsprechend ist das ausbezahlte Pflegegeld auch nicht zweckgebunden.

Wann ist Pflegegeld sinnvoll?

Pflegegeld zu beanspruchen ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll:

  1. Die vorhandene Pflegekompetenz reicht aus, um den notwendigen Pflegebedarf zu decken. Pflegekompetenz liegt z. B. dann vor, wenn die pflegende(n) Person(en) über eine pflegerische oder medizinische Ausbildung verfügen und / oder sich praktisches Know-how angeeignet haben.
  2. Pflegegeld sinnvoll aus persönlichen Gründen: Überdies können persönliche Gründe, insbesondere die Personengebundenheit der zu pflegenden Person für die häusliche Pflege und die Beanspruchung von Pflegegeld sprechen.
  3. Nachrangig zur Pflegekompetenz und Personengebundenheit gilt der finanzielle Ausgleich. Üben die pflegende(n) Person(en) z. B. eine Tätigkeit in Heimarbeit aus und wohnt die zu pflegende Person im gleichen Haushalt oder in unmittelbarer Nähe, kann die notwendige Pflege mit vergleichsweise geringem Aufwand erfolgen.

Was ist eine Pflegesachleistung?

Beim Pflegegeld ist die Voraussetzung für die Beanspruchung die privat organisierte Pflege. Im Gegensatz hierzu, ist die Pflegesachleistung die pflegerische Hilfeleistung, wenn die Pflege durch professionelle Kräfte, d. h. durch ambulante, mobile Pflegedienste erfolgt.

Die Pflegekassen zahlen dabei bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der abhängig vom jeweiligen Pflegegrad ist.

Nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Höchstbeträge Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Abhängigkeit vom Pflegegrad.

Wann sind Pflegesachleistungen sinnvoll?

Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen ist aus mehreren Gründen sinnvoll bzw. zweckmäßig:

  1. Mangelnde Pflegekompetenz: Angehörige, Freunde oder Bekannte verfügen nicht über die notwendige Pflegekompetenz oder trauen sich die Pflege nicht zu
  2. Erhöhter Pflegeaufwand: Es besteht erhöhter Pflegeaufwand oder es bestehen besondere Umstände, die eine professionelle Pflege erfordern
  3. Zeitliche Komponente: Angehörige, Freunde oder Bekannt sind berufstätig und verfügen nicht über die zeitliche Kapazität, die Pflege selbst durchzuführen
  4. Räumliche Distanz: Analog zur zeitlichen Komponente macht ein räumliche Distanz zwischen der zu pflegenden Person und Angehörigen die Beanspruchung von Pflegesachleistungen alternativlos

Was ist eine Kombinationsleistung bzw. Kombinationspflege?

Werden Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander kombiniert, liegt eine Kombinationsleistung bzw. Kombinationspflege vor. Mit anderen Worten: Bei der Kombinationspflege beziehen die pflegebedürftige Person bzw. deren Angehörige ein anteiliges Pflegegeld und nehmen gleichzeitig einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch. D. h. es werden Geld- und Sach- bzw. eine Dienstleistung sinnvoll miteinander kombiniert, um so den Pflegebedarf bestmöglich abzudecken.

Was muss bei der Kombinationspflege beachtet werden?

Wichtig zu wissen ist, dass die Kombinationspflege nicht automatisch gewährt wird. Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Wurde ein Antrag auf die Kombination von Geld- und Sachleistungen gestellt, besteht daran ein sechsmonatige Bindungsfrist. D. h. nur in gesonderten Ausnahmefällen wie einer akuten Veränderung der Pflegesituation, ist ein Wechsel möglich.

Wann ist Kombinationspflege sinnvoll?

Jeder nutzenmaximierende Mensch, somit auch pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, streben nach einem Maximum an (Pflege)Leistung. Hier kommen die Kombinationspflege bzw. Kombinationsleistung ins Spiel.

Viele Ratgeber, so auch wir von SchnellesBad Deutschland, empfehlen, die Leistungen des Pflegedienstes dem Pflegesachleistungsbudget gegenüber zu stellen. Wird dabei der Maximalbetrag an mögliche Pflegesachleistung je Pflegegrad nicht ausgeschöpft, sollte unbedingt Kombinationspflege beantragt werden, damit noch anteilig Pflegegeld ausbezahlt wird.

Diesen Zusammenhang verdeutlichen ein paar Rechenbeispiele. Dabei gilt folgendes Berechnungsprinzip:

Die Basis bei der Kombinationspflege bildet die Pflegesachleistung. Anschließend wird die tatsächlich beanspruchte Pflegeleistung ins Verhältnis zur Höchstgrenze der Pflegesachleistung des entsprechenden Pflegegrades gesetzt. Aus der Differenz des sich daraus ergebenden prozentualen Wertes zu 100 % besteht zusätzlicher Anspruch auf Pflege. D. h. beansprucht der Pflegebedürftige beispielsweise nur 60% der ihm zustehenden Pflegesachleistung, hat er Anspruch auf 40% des Pflegegeldes des ihm zugewiesenen Pflegegrades.

Beispiel

Herr Müller hat Pflegegrad 5 und ihm stünden Pflegesachleistungen in Höhe von 1.995 Euro zu. Tatsächlich beansprucht er nur Pflegesachleistungen im Gegenwert von 1.500 Euro. Dies entspricht 75,2 %, dessen was ihm zusteht. (1.500 ./. 1.995). Somit hat er zusätzlichen Anspruch auf 24,8 % Pflegegeld aus 901 Euro = 223,45. Im Ergebnis erhält Herr Müller durch die Kombinationspflege 223,45 Euro mehr, die ihm zur freien Verfügung stehen.

Wichtige Voraussetzungen für Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationspflege

In allen drei genannten Fällen findet die Pflege in den heimischen vier Wänden der zu pflegenden Person statt. D. h. diese müssen alters- und pflegegerecht hergerichtet sein. Hierzu zählt insbesondere der Abbau von Barrieren zur Vermeidung von Stürzen und zur Erleichterung der Pflege. Ein ganz wichtiger Baustein hierbei ist die alters- und pflegegerechte Badsanierung

Alters- und pflegegerechte Badsanierung durch SchnellesBad Deutschland

Bei der alters- und pflegerechten Badsanierung verschwinden Barrieren aus dem Badezimmer. Hierzu zählen z. B. der Umbau Wanne zur Dusche, Wanne über Wanne oder die Installation einer bodengleichen Dusche. Liegt der Pflegegrad vor, gewähren Pflegekassen einen Zuschuss von 4.000 Euro für die alters- und pflegegerechte Badsanierung.

Wir von SchnellesBad Deutschland empfehlen, diesen Zuschuss und ggf. weitere Fördermittel zu beanspruchen und die Badsanierung zeitnah durchführen zu lassen. Dies schafft nicht nur die notwendige Sicherheit gegenüber der pflegebedürftigen Person, sondern erleichtert gleichzeitig dem ambulanten Pflegedienst oder Angehörigen die Körperpflege.

SchnellesBad Deutschland hat sich dabei auf die alters- und pflegegerechte Badsanierung spezialisiert. Unsere Monteure und Handwerker sind deutschlandweit im Einsatz und kümmern sich gerne auch um ihr Bad. In den meisten Fällen gelingt es uns, die Badsanierung im Rahmen des Pflegekassenzuschusses durchzuführen. Dadurch ist die Badsanierung für den Auftraggeber nahezu kostenlos.

Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an. Wir sind gerne für Sie da. Hier finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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