Pflegeinfos

Pflegeinfos erhalten
Pflegeinfos erhalten

Pflegeinfos

Wir sind Ihr Spezialist für’s Badezimmer​

Wie und woher erhalte ich Pflegeinfos und weitere Inhalte zu verschiedenen Pflegethemen?

Pflege im Alter oder Pflege aufgrund von Erkrankungen sind ein sehr komplexes Thema. Dabei sind Betroffene oder Angehörige von dem Anspruch geleitet, für Betroffene die bestmögliche Versorgung zu erhalten. Zugrunde liegt hier der Gedanke des Maximalprinzips: Mit gegebenem Aufwand (eigener Anteil an den Pflegekosten) die maximale Pflegeleistung bekommen. Um dies zu erreichen, sind Pflegeinformationen und die Kenntnis der verschiedenen Pflegethemenbereiche von großer Bedeutung. Deswegen möchten wir mit diesem Beitrag aufführen, wie sich Pflegeinfos und eine Übersicht über Pflegethemen gewinnen lassen. Dabei unterscheiden wir zwischen so genannten Primärquellen und Sekundärquellen.

Primärquellen enthalten aktuelle Pflegeinformationen und Pflegethemen in ihrer Ursprungsfassung, wohingegen Verfasser von Sekundärquellen, die Informationen von Primärquellen kommentieren, analysieren oder interpretieren. Zeitlich betrachtet entstehen also Primärquellen stets vor Sekundärquellen.

Pflegeinfos erhalten
Pflegeinfos erhalten

Pflegeinfos Primärquellen

Rechtsvorschriften – Legislative

Grundgesetz

Oberste Rechtsquelle als Verfassung ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Erstaunlicherweise ergibt sich aus dem Grundgesetz durch die Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) und durch Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) lediglich ein Anspruch auf medizinischer Versorgung bzw. Krankenpflege, nicht aber auf Pflegeleistungen aus Altersgründen.

Gesetze

Erst 46 Jahre nach Entstehung des Grundgesetzes wurde das Recht auf Pflege mit der gesetzlichen Pflegeversicherung im Elften Sozialgesetzbuch verankert. Basierend auf dem Elften Sozialgesetzbuch als höchstes nationales Pflegegesetz gibt es weitere Gesetze wie z. B. Pflegezeitgesetz mit weiteren Vorschriften und Pflegeinformationen.

Verordnungen und Richtlinien

Verordnungen werden nicht von der Legislative, sondern der Exekutive erlassen. Sie benötigen eine Ermächtigungsgrundlage und dienen der Konkretisierung bzw. Auslegung von Gesetzen. Beispielhaft sei hier die Durchführungsverordnung zur Durchführung des Pflegeberufegesetzes in Nordrhein-Westfalen genannt.

Richtlinien sind eine weitere (abgeschwächte) Form von Verwaltungsvorschriften. Sie enthalten grundsätzlich auch Handlungsanweisungen oder z. B. Anforderungen. Da sie jedoch von verschiedenen Einrichtungen bzw. Institutionen erlassen werden können, ist ihre Ausprägung sehr vielschichtig. In Richtlinien legen z. B. Kommunen fest, unter welchen Bedingungen die zusätzliche Förderung von alters- und pflegegerechtem Wohnraum erfolgt.

Exekutive / Politik

Eine weitere Primärquelle zum Erhalt von Pflegeinformationen bzw. für einen Überblick von Pflegethemen ist der Regierungsapparat. Das Bundesgesundheitsministerium unterhält beispielsweise auf seiner Internetpräsenz oder auf von ihm betriebenen Internetseiten Ratgeber und Übersichten zu Pflegethemen. Aber auch z. B. die sozialen Medienkanäle enthalten in Kurzform Neuerungen und Informationen zur Pflege.

Judikative – Rechtsprechung

Dritte Primärquelle ist schließlich die Judikative, d. h. die Rechtsprechung. Gerichte entscheiden über strittige Sachverhalte, wenn zwei Parteien unterschiedlicher Auffassung sind. Häufig ergehen solche Gerichtsurteile durch Streitigkeiten zwischen Leistungserbringer (Krankenkassen) und Leistungsempfänger, z. B. wenn es um die Beurteilung und Zuweisung eines Pflegegrades geht. Die Urteile können dabei sowohl einzelfallbezogen gesprochen werden als auch als Grundsatzentscheidung.

Krankenkassen bzw. Pflegekassen

Als weitere Primärquelle kommen schließlich die Kranken- und Pflegekassen als Leistungserbringer in Betracht. Vom Formular- über das Antragswesen bis beispielsweise hin zum GKV Hilfsmittelverzeichnis sind Kranken- und Pflegekassen diejenigen Institutionen, die bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Leistungserbringung allgemeingültig mitwirken. Dementsprechend verfügen sie über entsprechende Kompetenzen in Sachen aktuelle Pflegethemen und Pflegeinformationen.

Aktuelle Pflegeinformationen – Sekundärquellen

Sekundärquellen, die sich mit aktuellen Pflegethemen beschäftigen oder Pflegeinfos (z. B. zur Pflege zu Hause durch Angehörige) enthalten, gibt es sehr viele. Dabei gilt stets zu beachten, dass die Anbieter solcher Sekundärquellen von Pflegeinformationen interessensgesteuert handeln. Das heißt, sie verfolgen einen bestimmten Zweck. Dies ist zunächst einmal nicht verboten oder verwerflich und sagt nichts über die Qualität der Informationen aus. Jedoch sollte dies bei der eigenen Meinungsbildung stets vor Augen geführt werden.

Pflegeratgeber

Pflegeratgeber stammen in der Regel von Institutionen, die einen oder mehrere Berührungspunkte zu Pflegethemen haben. Dies können Handwerksbetriebe sein, die z. B. Wohnraum, wie das Badezimmer, alters- und pflegegerecht umbauen. In diesem Zusammenhang informieren sie über finanzielle Zuschüsse und sonstige Fördermöglichkeiten von Pflegekassen, Kommunen oder Förderbanken. Weitere Anbieter von Pflegeratgebern sind z. B. Pflegedienste, dich über sich, ihre Arbeit und z. B. Pflegeformen im Allgemeinen informieren. Auch Pflegeplattformen, die Dienstleistungen vermitteln und / oder sich durch Werbung finanzieren, bieten eine gute Übersicht über Pflegethemen und stellen aktuelle Pflegeinformationen zur Verfügung.

Pflegedienste / Pflegeeinrichtungen

Mobile Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen sind, wie im vorherigen Absatz angesprochen, Institutionen, die ausführliche (praktische) Pflegeinformationen bereithalten. Schließlich erbringen sie die eigentliche Pflegeleistung gegenüber pflegebedürftigen Menschen.

Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums

Das Pflegetelefon ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Laut eigener Beschreibung soll das Pflegetelefon „pflegenden Angehörigen […] ganz konkrete Hilfe leisten. Das Angebot ist folglich auf die Pflege zu Hause durch Angehörige begrenzt. Die Beratung erstreckt sich hierbei auf die Organisation der Pflege, Informationen über Pflegeeinrichtungen und mobile Pflegedienste (z. B. bei Verhinderung, Urlaub oder Krankheit) auf Kosten und finanzielle Zuschüsse sowie auf Hilfeeinrichtungen, wenn die Pflege nicht mehr möglich ist.

Pflegestützpunkte

Eine weitere Einrichtung mit umfassenden Pflegeinformationen, die jedoch nicht von einem Bundesministerium selbst betrieben werden, sondern von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes, sind Pflegestützpunkte. Pflegestützpunkte bieten umfassende Beratungsmöglichkeiten zu Pflegethemen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Pflegestützpunkte haben ihre Ermächtigung in  § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes.

Dementsprechend haben Pflegestützpunkte auch gesetzlich in § 7c SBG festgelegte Aufgabenbereiche. Diese sind gemäß Absatz 2:

„1. Umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote einschließlich der Pflegeberatung nach § 7a in Verbindung mit den Richtlinien nach § 17 Absatz 1a,

2. Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,

3. Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.“

Besonderes Augenmerk gilt dabei der Objektivität zu der Pflegestützpunkte verpflichtet sind.

Pflegeinfos durch Empfehlungen / Beratung durch Freunde und Angehörige

Zu guter Letzt stehen auch für Pflegeinformationen Freunde oder Angehörige zur Verfügung, die z. B. in Pflegeberufen arbeiten. Das gleiche gilt natürlich für Angestellte von Krankenkassen oder aber für solche Fälle, in den bereits selbst eigene Erfahrungen mit Pflege im Allgemeinen erworben werden konnte. Solche Erfahrungswerte können in eigener Pflege oder in Erfahrungswerten mit Pflegeeinrichtungen oder mobilen Pflegediensten bzw. in verschiedenen administrativen Dingen wie z. B. der Beantragung eines Pflegegrades bestehen.

X